Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 135

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Es ist das also ein durchaus vernünftiger Grundgedanke, der in der EU-Richtlinie seinen Ausdruck gefunden hat und den wir heute hier parlamentarisch für Österreich umsetzen. Es wird der geistige Eigentümer, der eine Leistung erbracht hat, geschützt vor jenem, der Gewinn ohne entsprechende Leistung machen will.

Praktische Bedeutung wird das vorliegende Gesetz vor allem im Pay-TV-Markt haben, wobei dieser Markt in Österreich hinsichtlich seiner Entwicklung hinter den anderen EU-Ländern erheblich nachhinkt. Derzeit haben nur ungefähr 3 Prozent der Fernsehhaushalte analoge Pay-TV-Dienste abonniert.

Tatsache ist aber auch, dass jene Dienste der Informationsgesellschaft ein großes Wachstumspotential haben, die ohne Rücksicht auf Grenzen und Entfernungen bereitgestellt und genutzt werden können. So werden in Zukunft verstärkt Anwendungsmöglichkeiten für den Verbraucher geschaffen werden, und es ist notwendig, dass da faire Chancen für gesetzeskonforme Anbieter gegeben sind. Dies dient der europäischen Wirtschaft, aber auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein Schritt in die Richtung der Anpassung der Rechtsordnung an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft, und meine Fraktion wird diesem Gesetzesantrag daher zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Exekutionsordnungs-Novelle 2000 in 93 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschussbericht 143 der Beilagen angeschlossenen Abänderung.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 151 Abs. 1 eingebracht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


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