Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 143

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Zur Frau Kollegin Petrovic: In völliger Verkennung der Verfassungsrechtlage glauben Sie, dass diese Reparaturversuche zum Regionalradiogesetz nicht notwendig sind. Die SPÖ hat einen Reparaturversuch gemacht, von unserer Seite ist ein Reparaturversuch gekommen, und Sie meinen, der Verfassungsgerichtshof sei schon so klug, nicht auf eine Suspendierung der Bescheide zu erkennen, sondern eine Übergangsfrist einzuräumen.

Frau Kollegin! Wir sind in der Bescheidbeschwerde, und wir sind in einem Konkurrenzverfahren, wir sind in einem Lizenzverfahren. Hier kann die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, sofern die Verfassung verletzt wurde, nur auf Aufhebung der Lizenz lauten. Das ist überhaupt keine Frage. Und wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie dem Verfassungsgerichtshof, der in ein und derselben Materie im Oktober 1995 alle Lizenzbescheide der damaligen Lizenzwerber suspendiert hat, und zwar ohne Übergangsfristen, sodass es damals schon dazu gekommen ist, dass zig Millionen Schilling seitens frustrierter Investoren zu beklagen waren.

Und jetzt ist es natürlich noch wesentlich ärger, weil viele Radiosender bereits on air gegangen sind. In Österreich sind es, glaube ich, 50, 55 Radiostationen, und ich nehme an, dass etwa 40, 45 Lizenzen beeinsprucht wurden. Dass sich da ein verantwortungsvoller Gesetzgeber – und auch die SPÖ hat ja einen entsprechenden Versuch gestartet – Gedanken macht, was dann ist, wenn aufgehoben wird, das ist, glaube ich, nur ein Ausfluss der verantwortungsvollen Tätigkeit, die dem Gesetzgeber tatsächlich auch zukommt.

Wie schaut denn dieser Lösungsvorschlag aus? – Es ist zugegebenermaßen nicht sehr einfach, weil man sich natürlich leichter täte, mit einer Verfassungsmehrheit irgendwie drüberzufahren, um das Ganze abzusichern. So hat es die sozialdemokratische Seite versucht, aber das ist meines Erachtens kein verfassungsgesetzlich richtiger Weg und vor allem ein rechtsstaatlich sehr bedenklicher Weg. Und das findet sich auch im Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Kostelka und Genossen wieder. Darin steht wortwörtlich – die SPÖ wollte ja ihre Bestimmung in den Verfassungsrang heben, um sie anfechtungsfest zu machen –:

"Angesichts der Durchbrechung von allgemeinen Regeln für die anzuwendende Sach- und Rechtslage beziehungsweise der Wirkung von aufhebenden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes ist es erforderlich, diese Regelung im Verfassungsrang zu treffen."

Meine Damen und Herren! So kann es nicht gehen! Das wäre eine "Regierung alt", würde man eine Bestimmung, in Kenntnis, dass sie verfassungswidrig ist, in Kenntnis, dass sie durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden würde, einfach nur deshalb in den Verfassungsrang heben, um sie der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof zu entziehen.

Ich denke, dass der Versuch von Blau-Schwarz, hier mit einer einfachgesetzlichen Regelung eine Sanierung herbeizuführen, ein rechtsstaatlich sicherlich unbedenklicher ist. Ich glaube daher, dass, wenn der Verfassungsgerichtshof – und nach der Entscheidung in der Sache der Telekom-Controll-Kommission ist leider davon auszugehen – die Bescheide aufhebt, auf Grund der Novelle zum Regionalradiogesetz die Unternehmungen, die schon jetzt Radiostationen betreiben, eine echte, eine realistische Chance haben, durch weitere Antragstellungen ihre Lizenzen aufrechtzuerhalten und so ihren Vorbetrieb und natürlich auch die Arbeitsplätze zu sichern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster gelangt Herr Staatssekretär Morak zu Wort. – Bitte.

18.09

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Für die vorliegenden Initiativanträge betreffend Kabel- und Satellitengesetz und Rundfunkgesetz möchte ich mich hier beim Hohen Hause bedanken: auf der einen Seite dafür, dass damit die Umsetzung von zwei europäischen Richtlinien stattfindet, bei der Österreich bereits seit langem säumig war und es zu keiner Zeitverzögerung mehr kommen hätte dürfen, da sonst eine Klage seitens der Kommission unabwendbar gewesen wäre, auf der anderen Seite dafür, dass die Regierungsparteien den Mut gefunden haben, über die Umsetzung der


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