Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 209

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die es sonst auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer hätte, unserer Meinung nach über diese zwei Jahre hinaus verlängert werden sollte.

Wir versuchen es noch einmal, ich bringe neuerlich den folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Antoni, Dr. Rada, Riepl, Beate Schasching, Reheis und GenossInnen betreffend Schulunterrichtsgesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

"Im Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/1999, entfällt im § 82 Abs. 5e die Z 4."

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Das würde heißen, dass diese sich wirklich zunehmend bewährende Maßnahme auf Dauer sichergestellt werden könnte, Frau Bundesministerin. Wir können nicht annehmen, dass diese Zielgruppe in zwei Jahren nicht mehr vorhanden sein wird. Wir müssen froh sein, wenn sie nicht größer wird, sodass es ein zweckmäßiger Schritt wäre, den Schulen den Einstieg in diese zusätzliche Ausbildungsschiene generell zu ermöglichen.

Abschließend: Es haben Kollege Schöggl beziehungsweise Kollege Grollitsch gefragt, wo wir das Geld hernehmen. Schweitzer hat gemeint, es sei nichts da. Ein Vorschlag, der vielleicht ansprechbar wäre: Es geht hier um 16 Millionen Schilling für die Berufsreifeprüfung. Sie haben durch Ihre Beschlüsse für die Lehrlingsförderung der Betriebe eine Summe von rund einer Milliarde Schilling locker gemacht – so viel ist es, wenn wir die Sozialversicherung und die Steuererleichterungen dazurechnen. Ein Bruchteil davon würde reichen, um die Berufsreifeprüfung zu fördern. Man muss es nur wollen, dann findet man das Geld auch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zum Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte.

22.44

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, dass hier im Hohen Hause viel Zustimmung zu diesen beiden Gesetzesnovellen besteht. Die Berufsreifeprüfung hat sich als wichtiges Angebot der vertikalen Durchlässigkeit etabliert.

Zur Kostentragung möchte ich Folgendes feststellen: Wir haben derzeit im Erwachsenenbildungsbereich eine so genannte Objektförderung. Das heißt, wir fördern die Organisationen. Es liegt in der Hand der Organisationen, jene Bereiche, die ihnen besonders wichtig sind, mit besonderen finanziellen Förderungen zu versehen. Wenn die Organisationen das den Lehrlingen nicht zugute kommen lassen, dann müssen wir uns überlegen, wie wir diese Förderungen des Bundes umleiten können, damit sie wirklich den jungen Menschen zugute kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das Nachholen des Hauptschulabschlusses ist uns ein echtes Anliegen. Wir werden es evaluieren. Wenn es notwendig ist, wird dies weiter verlängert werden.

Ein Wort noch zu dem, was von Herrn Kollegen DDr. Niederwieser angesprochen worden ist: Er hat gesagt, es gebe einseitige Maßnahmen zu Lasten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. – Da sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in meinem Bereich beschäftigt sind,


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