Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 13

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Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und erkläre die 40. Sitzung des Nationalrates, die ich für heute Mittwoch, den 18. Oktober 2000, 10 Uhr, einberufen habe, für eröffnet.

Das Amtliche Protokoll der 39. Sitzung vom 12. Oktober 2000 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen, ohne Einspruch geblieben und gilt daher als genehmigt.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dobnigg, Lackner, Schieder, Fischl, Dr. Ofner, Wenitsch und Zierler.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfrage: 1348/J.

Zurückziehungen: 1313/J und 1317/J.

2. Anfragebeantwortung: 1164/AB.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zählung von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenzählungsgesetz) geändert wird (284 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung exklusiver Fernsehübertragungsrechte erlassen wird und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sowie das Rundfunkgesetz geändert werden (285 der Beilagen),

Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 – KindRÄG 2001 (296 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozeßordnung 1975, das Finanzstrafgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (297 der Beilagen),

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen (310 und Zu 310 der Beilagen),

Budgetbegleitgesetz 2001 (311 der Beilagen),

Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG (312 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Kunstförderungsgesetz geändert werden (313 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986) geändert wird (ZDG-Novelle 2001) (338 der Beilagen).


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