Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 11

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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne  – frisch und munter – die 41. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dobnigg, Fischl, Dr. Grünewald, Huber, Lackner, Dr. Ofner, Reitsamer und Schieder.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für die heutige Sitzung hat das Bundeskanzleramt über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung eines Mitgliedes der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner wird durch Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein vertreten.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um Punkt 16 der heutigen Tagesordnung, eine Immunitätsangelegenheit, in Verhandlung nehmen zu können, ist es notwendig, nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung von der 24-stündigen Auflagefrist Abstand zu nehmen. Es handelt sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ansuchen zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Dr. Peter Pilz in 341 der Beilagen. (Abg. Dr. Khol: Der Pilz ist aber nicht da! Dann können wir ihn nicht ausliefern! – Abg. Dr. Kostelka: Der kommt erst am Abend!)

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die mit der Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen. Damit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit automatisch gegeben.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände darf ich auf eine im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem ein neues Bundesvergabegesetz erlassen sowie das Forschungsorganisationsgesetz geändert wird (329 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2000 geändert wird (2. BFG-Novelle 2000) (336 der Beilagen),

Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000 (337 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (339 der Beilagen).


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