Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 29

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Sie hat sicherlich nicht alles vollenden können, was sie sich vorgenommen hat, aber ich sage Ihnen trotzdem, meine Damen und Herren: Wir sind der Frau Sozialministerin Dr. Sickl zu Dank verpflichtet, und wir danken ihr dafür, dass sie diese Wende in einem bestimmten Bereich der Sozialpolitik eingeleitet und durchgezogen hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass in einigen Monaten das Werk der Frau Sozialministerin anders beurteilt wird, als das in den vergangenen Wochen seitens der Medien geschehen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann. ) – Ja, wir haben die Wende eingeleitet, Herr Dr. Wittmann, gemeinsam mit der Frau Sozialministerin, und wir sind stolz darauf, dass uns das gelungen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auf den neuen Sozialminister wartet zweifellos eine Reihe wichtiger Aufgaben, wie zum Beispiel im Bereich der Gesundheitspolitik, die bereits genannt worden ist. Wir haben im Bereich der Gesundheitspolitik zweifellos wichtige Entscheidungen zu fällen, die auch eine Wende herbeiführen müssen, eine Wende dahin gehend, dass – ähnlich wie bei den Pensionen – auch das Krank-Sein für niemanden eine Gefahr sein muss, dass wir der Zwei-Klassen-Medizin, wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert wird, eindeutig entgegentreten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Wir treten dafür ein, dass die Krankenversicherungen in allen Bereichen – auch bei Ihnen in Kärnten, Frau Abgeordnete – saniert werden. Ich sage Ihnen auch wie, und ich nenne jetzt zwei Personen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, die man in die Pflicht nehmen muss: den Präsidenten Sallmutter und den Generaldirektor-Stellvertreter Dr. Probst. Diese beiden Herren müssen konstruktiv mit dem Sozialminister zusammenarbeiten, um im Gesundheitswesen und im Bereich der Krankenversicherung jene Sanierung herbeizuführen, die notwendig und dringend erforderlich ist, meine Damen und Herren. Diese beiden Herren können wir nicht aus der Pflicht entlassen. Sie müssen konstruktiv mitarbeiten. Das erwarten wir von ihnen!

Die Anliegen der Behinderten sind ein Thema, dem sich unser Sozialminister in besonderer Weise schon in der Vergangenheit verschrieben hat. Er ist immer wieder für die Behinderten eingetreten. Ich bin überzeugt davon, dass Lösungen gefunden werden und dass diese "Behinderten-Milliarde", die die Bundesregierung für die Behindertenpolitik zur Verfügung stellt, sinnvoll eingesetzt wird, damit behinderte Menschen, die arbeiten wollen, auch die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der neue Sozialminister ist kein Unbekannter. Er weiß, was er will, und hat dies in den letzten Tagen schon deutlich gesagt. Wir stehen zu den Aussagen, die er gemacht hat. In seinen Reden hier im Nationalrat hat er immer bewiesen – das hat sogar Herr Dr. Pilz zugegeben –, dass er ein waches Gewissen für soziale Belange und für die sozial schwachen Menschen hat. Dieses soziale Gewissen wird er umsetzen, meine Damen und Herren.

So schätzen wir Mag. Herbert Haupt als neuen Sozialminister und wünschen ihm gutes Gelingen bei der Durchführung seiner Vorhaben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter, § 58 GOG zu beachten und mit der Wiedergabe der Behauptung zu beginnen, die Sie zu berichtigen wünschen. – Bitte.

11.29

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Kollege Feurstein hat erklärt, der Bundesminister für Landesverteidigung habe keinen Zugriff auf sensible persönliche Daten, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung. (Abg. Böhacker: Das hat er nicht gesagt!)  – Das ist sachlich unrichtig!

Ich zitiere § 22 des von Ihnen Anfang Juli beschlossenen Militärbefugnisgesetzes, Absatz 2: "Militärische Organe und Dienststellen dürfen von den Organen der Gebietskörperschaften und der anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von den durch diese Körperschaften betriebenen Stiftungen, Anstalten und Fonds jene Auskünfte verlangen, die diese Organe und


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