Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 84

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ung von Kleinstkindern nicht als Sonderform der Arbeitslosigkeit zu betrachten, sondern als eine eigenständige Tätigkeit, für die es eine eigenständige Institution gibt, nämlich die des Kindergeldes mit entsprechenden Zuverdienstgrenzen, für jene, die arbeiten, um reif für den Job zu bleiben. Unsere Unterstützung wird der Sozialminister Herbert Haupt und der Familienminister Herbert Haupt dabei haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Als Mitglied des Justizausschusses möchte ich aber auch noch die Gelegenheit ergreifen, ein, zwei Sätze über Justizminister Böhmdorfer zu sagen. Nach meiner Auffassung von Rechtsstaatlichkeit bleibt es mir unverständlich, dass man einem Rechtsanwalt, der seine anwaltliche Vertretung ernst nimmt, dieses dann zum Vorwurf macht und ihn deswegen nicht zum Justizminister qualifizieren will. Ein guter Anwalt zu sein kann in einem zivilisierten Rechtsstaat doch kein Ausschließungsgrund dafür sein, Justizminister zu werden! Nach meiner Auffassung von Rechtsstaat ist das sogar eine hervorragende Voraussetzung dafür. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Noch einen Satz dazu, meine Damen und Herren, was in der letzten Woche von Seiten der Richterschaft in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Ich für meine Person nehme die Gewaltentrennung so ernst, dass es mir nie einfallen würde – und auch von einem Minister würde ich das nicht erwarten –, als Gesetzgeber Überlegungen zu treffen, wer etwa Vorsitzender der Richterschaft sein soll. (Abg. Silhavy: Ihre Einfälle kennen wir!) Aber Gewaltenteilung und Respekt vor dieser ist keine Einbahnstraße. Ich glaube, dass es Aufgabe dieses Hauses und nur dieses Hauses ist, zu entscheiden, wer sein Vertrauen genießt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

15.20

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister – ich sehe ihn zwar nicht mehr, aber er wird schon irgendwo eine Möglichkeit haben, zuzuhören (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger ); selbstverständlich, eine Möglichkeit ist es, per Lautsprecher zuzuhören –, der Justizminister hat gemeint, dass er das Recht hat, von der Regierungsbank aus in polemischer Art und Weise, wie es auch die Frau Vizekanzlerin in einer längeren Parteitagsrede heute getan hat, seiner Empörung Ausdruck zu verleihen. (Abg. Mag. Schweitzer: Zu Recht!)

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen mitteilen, auch wir haben das Recht, unserer Empörung Ausdruck zu verleihen, wenn wir ständig hören, fundiert hören, dass gegen 21 Freiheitliche bereits eine Voruntersuchung (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Vorerhebung  – das ist ein Unterschied!), eine Vorerhebung eingeleitet worden ist. Wir haben es also schlichtweg mit einem Justizminister zu tun, gegen den jede Minute Vorerhebungen durch den Staatsanwalt, durch den Untersuchungsrichter eingeleitet werden können. Dem gegenüber steht das Weisungsrecht des Justizministers an die Staatsanwälte, Erhebungen zurückzulegen.

Wir haben es also mit einem Justizminister zu tun, der in aller Öffentlichkeit, um seine Meinung befragt, um die Meinung als Justizminister – das lässt sich nicht trennen: Privatperson und Justizminister –, seine Hand für Jörg Haider ins Feuer legt. Und dies obwohl uns allen, auch dem Herrn Justizminister, die Aussage Jörg Haiders bekannt ist, die auch gestern in der Sendung "Betrifft" wiederholt worden ist, nämlich dass er, Haider, imstande sei, sich jeden Akt über jeden zu besorgen.

Der Herr Justizminister als Rechtsanwalt sah keine Veranlassung, die ihm vorgelegten Beweise zu überprüfen. Er hatte es doch mit einer sehr ehrenwerten Klientel zu tun, die natürlich nur ordentlich und lauter beschaffte Unterlagen und Beweise vorlegt. Und in ebenso guter, ehrenwerter Gesellschaft befindet sich der Herr Justizminister, wenn er nichts anderes zu tun hat, als von der Regierungsbank aus unseren Klubobmann zu beleidigen und ihm zu sagen, dass er "psychisch und mental nicht in der Lage ist", eine bestimmte Handlung zu setzen. Angesichts dieser Aussage muss ich ihn auffordern, dass er selbst diese Handlung setzt.


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