Pflegeleistung erbringen, nur 3,4 Prozent Beitragserhöhung einfordert – in Deutschland sind es 13,5 Prozent bei einer rot-grünen Regierung! –, dann, glaube ich, ist diese eine Milliarde, die da in etwa hereinkommt – oder weniger –, bei einem Gesamtbudget von 140 Milliarden durchaus vertretbar. Und das sollte man auch sagen.
Zeigen Sie den Menschen die Alternative! Das muss man nämlich auch sagen: entweder weniger Leistungen oder höhere Beiträge, aber für weniger, oder höhere Zuzahlungen. Sie haben kein Alternativmodell, denn es gibt keine Gelddruckmaschine, die auf Knopfdruck anspringt. (Abg. Dr. Petrovic: Grundsicherung! Ein anderes Modell!)
Das Zweite: die Versicherungspflicht bei öffentlichen Zusatzpensionen. Wenn man das Drei- Säulen-Modell einführt, dann wird der Fall eintreten, dass der eine eine Pension von – sagen wir – 20 000 S hat, nur aus den Beiträgen, die er gezahlt hat, und der andere vielleicht 15 000 S plus 5 000 S aus einer Zusatzpension. Ist es nicht gerechtfertigt, zu fragen, ob diese 5 000 S nicht auch zur Solidarität herangezogen werden? (Abg. Öllinger: Aber bitte bei allen Zusatzpensionen!)
Das ist eine Diskussion, die der deutsche Verfassungsgerichtshof schon beantwortet hat und die grüne Ministerin in Deutschland durchaus fordert. In Österreich ist das alles tabu. In Österreich darf man über nichts reden! In Österreich heißt es nur: Wir wollen alle Leistungen, aber zahlen darf niemand. – So schaut Gerechtigkeit nicht aus.
Ziel muss sein – das fordern Sie ein, und dafür sind wir auch –, dass das soziale Netz eng ist. Wir wollen mehr Leistungen für alle, für die Kranken. Wir, Sie, ich – wir alle können morgen krank sein. Wenn wir Ja sagen zur Solidarität, dann müssen wir auch Ja sagen zur Finanzierung des Systems, denn sonst ist Ihre Nebelrakete der erste Weg in die Zwei-Klassen-Medizin. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.57
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Zu der vorhin von Herrn Abgeordnetem Kostelka angesprochenen Frage der Vereinbarungen im Rahmen der Präsidiale zu den Budgetberatungen ist Folgendes zu sagen:Unter dem Kapitel "Budgetausschuss" steht unter anderem: Die Regierungsfraktionen sagen zu, dass Anträge zum Budgetbegleitgesetz mindestens zwei Tage vorher den Oppositionsparteien übermittelt werden. Ebenso wird eine Liste der Teile des Budgetbegleitgesetzes bis Freitag, den 13. Oktober 2000, also zwei Tage davor, der Opposition zur Verfügung gestellt werden – woraus sich ergibt, dass es sich offensichtlich darauf bezogen hat.
Ich gehe auf Grund der Tatsache, dass der Herr Abgeordnete Kostelka selbst die Terminisierung oder das Einlangen dieser Abänderungsanträge nicht vorher eingemahnt hat, davon aus, dass er eine gleiche oder eine ähnliche Interpretation gehabt hat. (Abg. Dr. Kostelka: Zur Geschäftsbehandlung!)
Zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.
14.58
Abgeordneter Dr. Peter Kostelka
(SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich finde es sehr beachtlich, dass Sie offensichtlich versuchen, das Ergebnis der Präsidiale hier bereits vorwegzunehmen. Aber ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir im Ausschuss, aber natürlich auch für das Plenum eine solche Übermittlungspflicht vereinbart haben, dass es geschäftsordnungsmäßig sogar im Sinne von § 53 der Geschäftsordnung mehr als problematisch ist, den Ausschuss auf diese Art und Weise der Beratungsmöglichkeiten zu entheben.Herr Präsident! Es macht mich mehr als nachdenklich, dass Sie eine solche Vorgangsweise, die letztendlich darauf hinausläuft, dass eine gehörige Beratung des Hauses nicht möglich ist, auch noch schützen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, Herr Präsident, dass diese Vorlage weder begutachtet worden ist, noch, weil nicht begutachtet, im Hearing besprochen werden konnte,