Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 107

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Ich möchte noch dazusagen: Es besteht absolut kein Anlass, hier Bemerkungen in der Art und Weise zu machen, wie Sie das getan haben. Erstens habe ich versucht, Sie auf Vereinbarungen hinzuweisen, an die entsprechenden Klubobmänner zu appellieren. (Abg. Dr. Kostelka: Herr Präsident! Sie haben das Geschäft der Regierungsparteien besorgt! Das ist das Problem!)

Zweitens habe ich mir das Protokoll besorgt. Die Auskunft meiner Beamten war wie mein eigener Befund, nämlich dass sich das auf die Ausschussberatungen bezogen hat. Ich habe mich extra rückversichert, ich habe keine schnelle Antwort gegeben. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte Sie, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht jede Äußerung des Präsidenten, der aus den eigenen Reihen kommt, eine unparteiische oder eine unparteiliche ist (Abg. Dr. Kostelka: Das war sicher keine unparteiische!) und dann, wenn sie von einem Präsidenten einer anderen Fraktion kommt, immer einen parteilichen Charakter hat. Ich glaube nicht, dass das dem Betrieb des Hauses förderlich wäre.

Ich glaube, wir sollten uns bemühen, hier so vorzugehen, dass nach größtmöglicher Objektivität die Maßstäbe nicht nur eingehalten werden, sondern auch die Abfolge so durchzuführen ist. Dazu gehört aber auch ein gewisses Einverständnis aller.

Wir kommen jetzt zur Durchführung der Dringlichen Anfrage, und ich bitte den Präsidenten, den Vorsitz zu übernehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterbreche die Verhandlungen über das Budgetbegleitgesetz für das Jahr 2001, da wir nun in die Verhandlung der Dringlichen Anfrage eintreten.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Paul Kiss und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend SPÖ-Mißwirtschaft am Beispiel des Bank-Burgenland-Skandals (1532/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstunterzeichner der Dringlichen Anfrage ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer, es handelt sich um die Anfrage 1532/J. Sie ist inzwischen schriftlich verteilt worden; es erübrigt sich daher eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Der Bank Burgenland-Skandal hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die Steuerzahler befürchten läßt. Die Bank Burgenland ist eine durch Landesgesetz gegründete Bank, bei der eine Ausfallbürgschaft des Landes Burgenland gemäß § 1376 ABGB für alle Verbindlichkeiten der Bank im Falle ihres Konkurses besteht. Die Haupteigentümer der Bank Burgenland, die in ihrer jetzigen Form durch eine Fusion der Landeshypothekenbank Burgenland mit der Eisenstädter Bank entstanden ist, sind das Land Burgenland sowie die Bank Austria.

Bei dieser Fusion wurde dem Land Burgenland als Ausfallsbürge sogar eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt, indem ihr für alle Verbindlichkeiten der Bank das Recht auf jederzeitige Buch- und Betriebsprüfung sowie der jederzeitigen Einsichtnahme in die sonstigen, für die Wahrnehmung seiner Pflichten und Rechte erforderlichen Aufzeichnungen und Belege der Bank Burgenland eingeräumt wurde.

Die Bank Burgenland weist zum 31. Dezember 1999 eine Bilanzsumme von lediglich rund 40 Mrd. S auf. Um so bemerkenswerter ist es, daß der bisher bekanntgewordene Vorsorgebedarf der Bank Burgenland bereits rund 4,6 Mrd. S, das sind mehr als 10 % der Bilanzsumme, erreicht hat. Davon entfallen allein rund 2,75 Mrd. S auf den Kreditkomplex Hom-Rusch des mutmaßlichen Großbetrügers Gualterio Alejandro Hom-Rusch alias Walter Alexander Thom und nahezu weitere 2 Mrd. S auf weitere Kreditausfälle. Es ist damit zu rechnen, daß weitere


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