Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 127

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

17.08

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte den Worten vom Kollegen Öllinger schon noch einiges hinzufügen. Herr Kollege Öllinger! Sie haben sicher Recht, dass sich die Notariatsversicherung derzeit in der Selbstverwaltung befindet. Ich darf Sie aber schon darauf aufmerksam machen, dass es im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses durchaus gut war, dass bei der vorliegenden Gesetzesmaterie auch die Politik mit eingebunden war. Folgendes muss auch klar gesagt werden – das ist auch im Vorwort zum vorliegenden Gesetzestext aus den Parlamentarischen Materialien ersichtlich –:

Der ursprüngliche Plan der Selbstverwaltung hat so ausgesehen, dass für die in Pension befindlichen Notare ausschließlich und alleine als Beitrag in der Solidaritätsgemeinschaft ein Jahr lang eine Nulllohnrunde vorgesehen gewesen wäre, während die gesamte Last dieser Umstellung von jenen zu tragen gewesen wäre, die in den nächsten fünf Jahren in Pension gehen.

Ich glaube daher, wir waren durchaus gut beraten, dass hier die Politik insgesamt und alle vier parlamentarischen Parteien in diesem Gesetzwerdungsprozess auch die Selbstverwaltung dazu gezwungen haben, nunmehr ein Modell zur Beschlussfassung vorzulegen, das gleichmäßig die jungen Notare, die knapp vor der Pensionierung stehenden und die bereits in Pension befindlichen Notare in die Selbstverwaltung und auch in die Solidaritätsgemeinschaft hineinbringt.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass nunmehr die Einführung eines zeitlich begrenzten Bezuges in Form einer Solidaritätsabgabe von den Pensionisten durchaus die Leistung dieses Gesetzwerdungsprozesses ist. Ich glaube, dass einschließlich der langen Übergangsfristen, die gefunden werden können, das vorliegende Gesetzeswerk nun so ausgereift ist, dass wir ihm mit Ruhe und mit reinem Gewissen zustimmen können, weil auch die Belastung innerhalb dieser kleinen Solidaritätsgemeinschaft gleichmäßig getragen wird.

Ich möchte allen Fraktionen danken, dass es hier zu einem Vier-Parteien-Konsens gekommen ist, und glaube, dass wir daraus lernen können, dass dort, wo alle im Parlament mitarbeiten, auch ein gutes Stück Arbeit geleistet wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 344 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

11. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (300 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird (361 der Beilagen)


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