Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 137

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das war damals ein Fehler, da haben Sie schon Recht. Aber man hat geglaubt – wie es immer verkehrt ist, wenn man nur glaubt und nicht festschreibt –, man kommt mit dieser Bundesheer-Beschwerdekommission zu Rande. Man kommt nicht zu Rande, weil die Begehrlichkeiten oder Befindlichkeiten sich natürlich immer wieder ändern. Für Personen, die im Bereich der Bundesheer-Beschwerdekommission arbeiten, ist es denkbar ungut, aber auch für die Bediensteten des Verteidigungsministeriums ist es nicht gut, wenn die klare Bezeichnung "Parlamentarische Beschwerdekommission" hier nicht eingeflochten wird.

Das war der Wunsch. Dazu gab es eine Aussprache beim Minister; das weiß auch Ihr Kollege, es war ein Anliegen Ihres Kollegen Ofner. Und wir stehen heute vor einem Antrag, der bestenfalls eine Geschäftsordnung festschreibt, aber nicht das, was der Wunsch der Beschwerdekommission war.

Ich bringe deshalb einen Abänderungsantrag ein, der mittlerweile schriftlich vorliegt. Mit dieser Gesetzesänderung soll der von der Bundesheer-Beschwerdekommission erarbeitete Vorschlag umgesetzt werden. Ich bitte Sie wirklich, liebe Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie diesem Antrag zu, erleichtern Sie einerseits der Bundesheer-Beschwerdekommission und andererseits den Bediensteten des Ministeriums – ich bin kein Pflichtverteidiger – ihre Arbeit im Sinne eines funktionierenden Heeres, im Sinne eines Heeres, das in der Öffentlichkeit einen guten Ruf genießen kann! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jung: Dann lassen Sie diesen Antrag wenigstens verteilen!)

17.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Genossen schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DI Kummerer, Hagenhofer und Genossen zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird (300 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Berichtes des Landesverteidigungsausschusses (361 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Z 7 entfällt betreffend § 6 Abs. 10 entfällt.

Die neue Z 7 lautet:

"7. § 6 lautet:

"(1) (Verfassungsbestimmung) Die Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission ist ein außerhalb des Bundesministeriums für Landesverteidigung und unabhängig von diesem tätiges parlamentarisches Kontrollorgan in militärischen Angelegenheiten. Ihr gehören drei einander gem. Abs. 10 in der Amtsführung abwechselnde Vorsitzende sowie sechs weitere Mitglieder an. Die Vorsitzenden werden vom Nationalrat gemäß Abs. 9 bestellt, die übrigen Mitglieder entsenden die politischen Parteien im Verhältnis ihrer Mandatsstärke im Hauptausschuß des Nationalrates. Die politischen Parteien haben weiters für jedes Mitglied und jeden von ihnen vorgeschlagenen Vorsitzenden ein Ersatzmitglied zu nominieren. Bei der Berechnung der Zahl der von den politischen Parteien zu bestellenden Mitglieder sind die von ihnen vorgeschlagenen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite