Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 47

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und kommunalen Abwässer und die ausreichende Ver sorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser.

In diesem Zusammenhang bringe ich zum wiederholten Mal meine Sorgen als Bürgermeister einer Tourismusgemeinde zum Ausdruck. Man hat nun wohl die Unterschiede der Kostenintensität zwischen den Ballungsräumen und den Landgemeinden durch die Einführung einer abgestuften Förderintensität abgeschwächt. Ich bezeichne dies als ersten kleinen Schritt in die richtige Richtung, denn der Investitionsbedarf bei der Wasserversorgung beträgt in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern pro Kopf mehr als das Vierfache von dem Wert in den Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern. Die Kosten der Abwasserentsorgung können in Landgemeinden das Drei- bis Zehnfache betragen. Eine rasche Änderung der Förderrichtlinien und eine flexible Abstimmung auf den Einzelfall ist notwendig, um endlich den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden.

Abschließend stelle ich fest: Die österreichische Umweltpolitik ist eine Politik der Nachhaltigkeit und des Zukunftsdenkens. Wir haben die Verpflichtung, den kommenden Generationen eine intakte und damit gute Lebensgrundlage und Umwelt zu übergeben. Zudem sind positive Effekte auf die Wirtschaft und die Beschäftigungslage vorhanden. Ich stimme daher diesem Budgetkapitel gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.42

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Thema Wasserwirtschaftsfonds eingangs Bilanz über die Wirkungen der Bundesförderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ziehen. Wenn Herr Abgeordneter Fallent vor mir auch in dieser Frage vom "neuen Regieren" gesprochen hat, dann haben wir einmal mehr einen Beweis dafür, dass "neu regieren" heißt, ein bewährtes System zu gefährden.

Fasst man die Hauptergebnisse des Evaluierungsberichtes von 1996 bis 1998 über Wirkung und Kosten der Umweltförderung des Bundes zusammen, so zeigt sich, dass die Zahl der positiv erledigten Anträge gestiegen ist, ebenso die Förderungen insgesamt um 7 Prozent. Damit wurden die Voraussetzungen zur Erfüllung der EU-Abwasserrichtlinie geschaffen. Der Bericht, der nicht auf ökologische Aspekte beschränkt ist, hält zudem fest, dass mit Förderungen von jährlich 5 Milliarden Schilling für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung direkt 15 000 Arbeitsplätze gesichert werden. Unter Berücksichtigung des gesamten Investitionsbetrages von 14,5 Milliarden Schilling pro Jahr hängen 42 000 Jobs von der geförderten Siedlungswasserwirtschaft ab.

Obwohl im Bereich der Wasserwirtschaft ein äußerst hoher Investitionsbedarf besteht, wird es nur mehr im Jahr 2000 eine Sondertranche geben. Der zugesagte Förderbarwert wird von 3,9 Milliarden Schilling im heurigen Jahr auf 3,5 Milliarden Schilling im Jahre 2001 abgesenkt werden, und er wird in den Jahren bis 2004 noch weiter bis auf 3 Milliarden Schilling sinken. Im Jahre 1999 gab es noch Zusagen, dass 4,9 Milliarden Schilling zur Verfügung stehen würden. Mit dieser Reduzierung wird das Investitionsvolumen im Tiefbau drastisch zurückgenommen. Gemeinden, Abwasserverbände und natürlich das Baugewerbe müssen sich deshalb auf magere Jahre beim Siedlungswasserbau einstellen. Die gewerbliche Wirtschaft rechnet infolge dieser Kürzungen mit dem Verlust von Aufträgen in Milliardenhöhe und mit einem Verlust von etwa 4 000 Arbeitsplätzen.

Neben diesem ökonomischen Problem und neben Arbeitsmarktproblemen wird durch diese Politik der Bundesregierung gleichzeitig aber auch die umweltpolitische Situation verschlechtert. Die finanziellen Einsparungen verhindern die Einhaltung der europäischen Vorgaben, verhindern die Einhaltung der EU-Richtlinie für kommunale Abwässer. Das von der Europäischen Union definierte Ziel, in den nächsten zehn Jahren eine 92-prozentige Anbindung der Haushalte an das


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