Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 70

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Abgeordneter Hermann Böhacker (fortsetzend): Wissen Sie, was das bedeutet? – Das bedeutet, dass jemand, der im Monat eine Stunde arbeitet und dafür 100 S bekommt, insgesamt 1 400 S verdient, aber 3 500 S Negativsteuer bekommt. Das zeigt die ganze Konzeptlosigkeit und das Chaos dieses Ihres Antrages! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen, denn wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 354/A (E) der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend Lohnsteuersenkung statt unsozialer Belastungspolitik in der durch den Abgeordneten Kostelka ohne Präjudiz schriftlich korrigierten und auch dem Plenum des Nationalrats zur Kenntnis gebrachten Fassung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Ing. Westenthaler   –  in Richtung der sich von den Sitzen erhebenden SP-Abgeordneten –: Ist das die Steuererhöhung, ja?) – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Steuererhöhung war das jetzt!)

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Kukacka, Dr. Ofner, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, 346 der Beilagen, eine Frist bis zum 9. Mai 2001 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

18.18

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Regierungsparteien treten für eine Fristsetzung betreffend das Suchtmittelgesetz bis 9. Mai 2001 ein, und zwar deshalb, weil die Opposition bisher nicht bereit war, zeitgerecht über dieses Thema zu reden. (Beifall bei der ÖVP.) Sie haben eine Verzögerungstaktik sowohl im Hauptausschuss als auch bei den Terminen im Justizbereich eingeschlagen. Sie haben eine entsprechende Terminkoordination nicht zugelassen, sodass im Jänner keine Justiztermine zustande gekommen sind.

Meine Damen und Herren! Diese Verzögerungstaktik akzeptieren wir nicht mehr länger! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es gibt Anlass genug, über dieses Thema zu reden. Denken wir etwa an den spektakulären Heroinfund, den größten, den es in Österreich jemals gegeben hat! Denken wir an den verheerenden Unfall mit zwei Toten, der durch einen so genannten Drogenlenker verursacht wurde!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite