Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 16

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne hiemit die 56. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Ing. Maderthaner, Schweisgut und Mag. Schweitzer.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich beginne jetzt – um 9.02 Uhr – mit der Fragestunde, die wir für den Beginn der heutigen Sitzung in Aussicht genommen haben.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage ist die Frage Nr. 72/M, die Herr Abgeordneter Gradwohl eingebracht hat. Ich bitte um die Formulierung der Frage.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

72/M

Wie viele Futtermittelkontrollen haben Sie als der für das Futtermittelgesetz zuständige Landwirtschaftsminister (jährlich nach Bundesländern gegliedert) seit Ihrem Amtsantritt auf bäuerlichen Betrieben durchführen lassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung!

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Nach dem Futtermittelgesetz 1999, das Sie mitbeschlossen haben, ist der Landeshauptmann für die Durchführung der Kontrollen auf den bäuerlichen Betrieben zuständig. Ab dem Jahr 1999 muss Österreich jährlich einen Bericht über die Durchführung der Futtermittelkontrolle der Europäischen Kommission zur Verfügung stellen. Auf Basis dieses Berichtes liegen seit diesem Zeitraum Zahlen vor.

Im Jahre 1999 wurden in Wien 24 Betriebe, in Niederösterreich 1 158, im Burgenland 55, in der Steiermark 1 232, in Oberösterreich 68, in Salzburg 175, in Tirol 95, in Vorarlberg 60 und in Kärnten 60, insgesamt also 2 927 Betriebe, kontrolliert, und zwar auf Basis eines Merkblattes, in dem besonders darauf hingewiesen wurde, dass auf verbotene, illegale Stoffe, wie beispielsweise Hormone oder Sonstiges, zu prüfen ist, sowie auf die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Regelung, was das Tiermehlfütterungsverbot von Wiederkäuern betrifft.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Bundesminister! Es ist richtig, dass ich dieses Gesetz mitbeschlossen habe – die Zahlen liegen mir jedoch nicht vor –, aber die Vollziehung liegt nach wie vor auch im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes, also auch bei Ihnen.

Gestatten Sie mir daher die Zusatzfrage: Sind bei den von Ihnen genannten Untersuchungen mit Tiermehl verunreinigte Futtermittel entdeckt worden, und wenn ja, in welcher Form wurde gegen


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