Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 33

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wie etwa Umweltschutzeinhaltung, Hygiene und Tierschutz, gelten, die Förderungsvoraussetzungen sind. Das gilt selbstverständlich und wird auch entsprechend kontrolliert.

Zweitens: Wir haben in der Förderung einen besonderen Schwerpunkt auf artgerechte Tierhaltung gelegt. Wir haben – das habe ich schon angesprochen – einen besseren Fördersatz, wenn artgerechte Projekte verwirklicht werden. Wir wissen, dass etwa 50 Prozent aller Projekte nach diesen Prinzipien – artgerechte Tierhaltung – verwirklicht worden sind.

Drittens: Sie kennen – das wurde heute auch schon angesprochen – die österreichischen Initiativen hinsichtlich der Frage Antibiotikaverbot, Einsatz im Futtermittel und die entsprechenden Kontrollen dazu.

Viertens: Ich habe immer die Etablierung der Tiergesundheitsdienste unterstützt, auch – wie Sie aus dem Ausschuss wissen –, wenn konkrete Projekte vorhanden waren, aus Mitteln des Bundes. Ich habe bereits vor einem Dreivierteljahr diese Plattform zwischen Landwirtschaft und Tierärzteschaft unter Führung von Professor Leibetseder etabliert, die diese Gesundheitsdienste noch effizienter und transparenter flächendeckend verwirklichen sollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie meinten vorhin bei einer Beantwortung, die Bundesländer müssen die Konsequenzen aus dem EU-Kontrollbericht ziehen. Meine Frage lautet: Worin bestehen die Konsequenzen in Ihrem Ressort und jene, die Sie daraus ziehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe schon gesagt, dass die Bundesländer selbstverständlich, wenn es notwendig ist, einerseits im rechtlichen Bereich, andererseits aber im Bereich der Vollziehung ihre Vorhaben nicht nur konkret verbessern, sondern auch der Union berichten müssen. Natürlich unterstützt Österreich alle Initiativen, die es gibt – das habe ich auch schon angesprochen –, wie etwa die Frage der artgerechten Haltung im Schweinebereich, um auf europäischer Ebene möglichst hohe Standards zu erhalten. Mein Anliegen ist nicht nur der österreichische, sondern der gesamteuropäische Schutz und ist auch die artgerechte Tierhaltung. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Grollitsch, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Der Einsatz von Arzneimitteln ist wohl dort am größten, wo sich die Mast bei Schweinen am weitesten von der artgerechten Tierhaltung entfernt. Teilen Sie meine Einschätzung, dass man sich beim Kauf heimischen Schweinefleisches dadurch Steigerungsmöglichkeiten erwarten kann, dass man österreichweit einheitliche Tierschutzbestimmungen erlässt, oder setzen Sie weiterhin auf diesbezügliche Maßnahmen – träge Maßnahmen – der EU?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich setze auf möglichst hohe Standards der Tierhaltung, und das sehr wohl auch auf europäischer Ebene. Da sage ich auch klar warum, nämlich weil es letztendlich um den gesamteuropäischen Standard geht, auf den alle Tiere, die in Europa gehalten werden, ein Recht haben.

Weiters muss auch klar gesagt werden, dass das auch eine Frage der Wettbewerbsverhältnisse ist. Ich kann doch nicht auf Dauer nur darauf schauen, wie es in Österreich geht. Es ist wichtig und notwendig, das auszubauen, aber wenn wir einen Binnenmarkt haben, dann wollen wir einheitlich möglichst hohe Standards haben.


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