Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 194

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Zu Kollegen Einem und seiner heutigen Aussendung möchte ich sagen: Die schon angesprochenen Schutzbestimmungen nach dem Angestelltengesetz sind das eine, und nicht nur ein pragmatisierter wissenschaftlicher Bediensteter ist ein freier Denker. – Bitte, lassen wir auch diesbezüglich die Kirche im Dorf und machen wir nicht unnötigerweise Angst!

Ich erinnere Kollegen Einem und die SPÖ auch daran, dass er gesagt hat, dass er schon in der vergangenen Legislaturperiode für das Vollrecht, das heißt, für die Ausgliederung und die Autonomie war und auch heute dazu stehe. Ich hoffe, dass wir auf dieser Basis gut weiterverhandeln können!

Die Diskussion geht weiter, das Procedere ist schon skizziert worden. Ich glaube, dass wir gut unterwegs sind, wenn wir diesen Plan einhalten wollen. Niemand wird an ein paar Tagen hängen, aber das Ziel soll erreicht werden.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu den Punkten, die unmittelbar zur Diskussion stehen, kommen und zum UOG und KUOG einen Antrag einbringen. Ich bitte, die Kernpunkte skizzieren zu dürfen, die schriftliche Vervielfältigung und Verteilung wurden schon veranlasst.

In diesem Abänderungsantrag geht es im Wesentlichen um zwei Punkte: Der Senat ist aus der Unvereinbarkeitsregelung herausgenommen, und die Kunstuniversitäten haben noch eine einmalige Chance in Bezug auf ihre fristgerechte Implementierung des KUOG; das geht also ein Mal und ist nicht auf Wiederholung angelegt. Das ist uns ganz wichtig, denn die anderen Kunstuniversitäten haben es auch in der Zeit geschafft.

Meine Damen und Herren! Nachdem Kollege Graf schon eine Schleife um den ersten und zweiten Tagesordnungspunkt der Hochschuldebatte gezogen hat, möchte ich noch ein paar Bemerkungen zum e-voting machen, quasi außer Konkurrenz, weil mein Kollege Amon als Redner kurzfristig ausgefallen ist.

Ich meine, dass wir mit aller Sorgfalt dieses Gesetz und die ins Auge gefasste Verordnung ermöglichen sollten. Die Universität und die Hochschülerschaft, also die jungen Leute dort, sind unsere Avantgarde, sie sind diejenigen, die etwas entwickeln können sollen, und zwar mit dem Schutz einer gesetzlichen Basis – Verfassungsdienst: okay; Datenschutz: eingemahnt, das reparieren wir jetzt beziehungsweise weisen mit einer Entschließung darauf hin. Ebenfalls halten wir fest, dass die mit der Entwicklung verbundenen Kosten nicht auf die Wählenden, auf die, die das neue System bei der nächsten oder übernächsten Wahl vielleicht wählen werden, abgewälzt werden dürfen. Es müssen Wege gefunden werden, dass diese Entwicklung kein Loch ins Wissenschaftsbudget reißt!

Meine Damen und Herren! Die Universitäten werden, wie gesagt, manchmal krankgejammert, totgesagt und vieles mehr. Ich glaube, sie sind lebendig wie nie zuvor, und die dort agierenden Studierenden und Lehrer beziehungsweise Professoren aus allen Kurien sind bereit, die Diskussion weite konstruktiv zu führen. Geben wir ihnen mit diesen gesetzlichen Grundlagen eine gute Ausgangsbasis! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich stelle fest, dass der von Frau Abgeordneter Brinek angesprochene und in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, Dr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden (389 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes 413 der Beilagen, zweifelsfrei identisch ist mit dem zur Verteilung gelangten Antrag und daher auch als ordnungsgemäß eingebracht gilt und mit einbezogen werden kann.


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