Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 195

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf, DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste und das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert werden (389 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (413 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Art. I Z 13 lautet:

"13. Dem § 28 Abs. 9 wird folgender Satz angefügt:

"Das Verfahren der besonderen Habilitationskommission ist in sinngemäßer Anwendung der Abs. 5 bis 7a durchzuführen."

2. Artikel I Z 23 lautet:

"23. Dem § 43 wird folgender Abs. 8 angefügt:

"(8) Der Studiendekan und der Vizestudiendekan dürfen nicht gleichzeitig die Funktion des Vorsitzenden oder eines Mitglieds einer Studienkommission oder des Fakultätskollegiums (Universitätskollegiums) ausüben."

3. Nach Art. II Z 18 werden folgende Z 18a und 18b eingefügt:

"18a. § 75 Abs. 9 dritter Satz entfällt."

"18b. Nach § 75 Abs. 9 wird folgender Abs. 9a eingefügt:

"(9a) Alle Organe einer Universität der Künste sind spätestens bis zum Ende des Wintersemesters 2001/2002 nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu konstituieren bzw. zu wählen. Nach Ablauf dieser Frist hat die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur die noch fehlenden Organe ohne Setzung einer Nachfrist unverzüglich im Ersatzwege zu bestellen (§ 13 Abs. 2 KUOG). Die bisherigen Organisationseinheiten und Organe gelten sodann als aufgelöst."

4. Im Art. II Z 20 (§ 78 Abs. 8 KUOG) wird die Wendung "und § 75 Abs. 10" durch "und § 75 Abs. 9, 9a und 10" ersetzt; weiters entfallen die Worte "sowie die Aufhebung des § 22 Abs. 7".

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

20.34

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit wenig Stolz beginnen wir das Jahr der großen Reform des Universitätswesens mit einer Altlastensanierung. Besser gesagt: Wir müssen ein nicht lebensfähiges Kind operieren. Das UOG 1993 war so konzipiert, dass es sich drei Jahre lang im Kreißsaal befindet, letztlich wurden es fast sieben Jahre, bis alle Universitäten ins neue Gesetzesleben gekippt sind. Die Universität der Künste wehrt sich beharrlich gegen diesen Geburtsvorgang.

Die Väter des missglückten Universitäts-Organisationsgesetzes in der ehemaligen rot-schwarzen Koalition lobten ihr Produkt einst als großen Wurf mit erweiterter Autonomie und der so genannten Teilrechtsfähigkeit. Die Schlagworte Controlling, Evaluierung, Gleichbehandlung,


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