Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 264

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

21. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 320/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einsatzzulagengesetz und das Auslandszulagengesetz geändert werden (440 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (357 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und sonstigen Ansprüche im Präsenz- und Ausbildungsdienst (Heeresgebührengesetz 2001 – HGG 2001) erlassen sowie das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (438 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

1.58

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab im Ausschuss seitens der SPÖ zum Heeresgebührengesetz eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die jedoch von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurden, so auch der Abänderungsantrag, mit dem ein Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe eingeräumt worden wäre. – Auch das, Herr Bundesminister, wurde von Ihnen glattweg abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Das führt dazu, dass sich ein Bewohner einer Wohngemeinschaft durch die Ableistung des Präsenzdienstes diese Wohnung nicht mehr leisten kann und sie damit eventuell auch verliert. Das widerspricht unserer Meinung nach dem Gleichheitsprinzip. Daher findet dieser Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung. Wir sind der Meinung, Herr Bundesminister, dass das Bundesheer gegenüber diesen jungen Staatsbürgern die gleichen Verpflichtungen wie gegenüber Wohnungsbesitzern hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Einsatzzulagengesetz. Es ist keine Frage, dass die Erhöhung des Einsatz-Monatsgeldes für Präsenzdiener um 1 000 S auf nunmehr 4 919 S gerechtfertigt ist. Die Soldatinnen und Soldaten im Grenzeinsatz sind ja hohen Belastungen ausgesetzt. Wir begrüßen diese Entscheidung und hätten diesem Gesetzentwurf auch gerne zugestimmt, Herr Bundesminister, gäbe es nicht diesen großen Wermutstropfen, nämlich die Schlechterstellung des Kaderpersonals durch empfindliche Kürzung der Einsatzzulagen, die dieses Gesetz vorsieht.

Den Berufssoldaten wird damit eine dreifache Belastung zur Budgetsanierung auferlegt: einmal als Staatsbürger durch die Steuererhöhungen, ein zweites Mal durch die Verschlechterungen im Gehalts- und Pensionsrecht und ein drittes Mal durch die Kürzung der Einsatzzulage. Dabei verschwinden 50 Millionen Schilling in der Tasche des Finanzministers. Das ist eine unverständliche Vorgangsweise, der wir nicht zustimmen können. Wenn es zu diesen eklatanten Verschlechterungen fürs Kaderpersonal kommt und wenn es diese 50 Millionen Schilling gibt, dann hätten wir doch gehofft, dass diese dem Verteidigungsbudget zuerkannt werden.

Herr Bundesminister! Eine weitere offene Frage, die einer dringenden Lösung bedarf, ist die noch immer ungeregelte Anerkennung von Präsenzdienstzeiten in der Pensionsversicherung. Alle, die einen ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst geleistet haben oder leisten, haben pensionsrechtliche Nachteile. Wir haben in dieser Causa von einem gemeinsamen Entschließungsantrag gesprochen. Wir waren bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Aber wir haben niemals etwas von diesem Entschließungsantrag erfahren – wenn ich das so


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite