Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn Sie wissen, dass bei einfachsten Dingen, die in diesem Gesetz behandelt werden, der Landesverteidigungsminister, das Innenministerium, das Außenministerium und das Bundeskanzleramt zu befassen sind, dann können Sie sich vorstellen, wie kompliziert, wie umfassend hier vorgegangen werden muss. Selbst bei einer Reparatur irgendwelcher Materialen, bei Modifikationen, Wartungen et cetera müssen alle Ministerien befasst werden. Und wenn es dabei zu einer nochmaligen Handlung kommen sollte, dann geht das Ganze zurück, sind wieder ein Antrag und wieder eine Bewilligung aller vier Ministerien notwendig und so weiter – und das nicht nur für militärische Geräte, sondern auch für Zoll, für Exekutive und Ähnliches mehr.

Neu ist in diesem Gesetz – und das hilft uns in der Abwicklung natürlich sehr –, dass wir bei einer Reparatur im Zusammenhang mit schon einmal bewilligten Angelegenheiten der Beschaffung nur mehr ein Anmeldeverfahren brauchen.

Durch dieses neue Gesetz, durch diese Novelle wird auch eine entsprechende Regelung dafür geschaffen, dass nicht mehr verwendete militärische Geräte vernichtet werden können.

Meine Damen und Herren! Wie sieht die Praxis aus? In aller Kürze: Wir haben doch in der Vergangenheit Überflugsgenehmigungen erteilt. (Abg. Dr. Lichtenberger: Sie!) Wir haben Bewilligungen für die Durchfuhr von Truppen für Einsätze gewährt. (Abg. Öllinger: Sie! Wir nicht!) Dabei war es immer wieder notwendig, alle damit Befassten zusammenzuholen, um auch nur Kleinigkeiten bewilligen zu können. (Abg. Öllinger: Wir nicht!) – Sie nicht, selbstverständlich! Sie sind überhaupt gegen alles und deswegen auch hier dagegen.

Meine Damen und Herren! Wir haben auch in Österreich gemeinsame Truppenübungen mit Truppen anderer Länder. Diese sind notwendig und werden in Zukunft noch notwendiger sein. Wir werden die Ressourcen der einzelnen Länder und Militärs nützen müssen, gerade auch deshalb, weil wir uns hier zur Teilnahme an der gemeinsamen EU-Eingreiftruppe entschieden haben und Österreich sich an den Einsatzkräften im Rahmen von internationalen Operationen beteiligt, Frau Kollegin, wie Sie hoffentlich im Laufe der Zeit mitbekommen haben. Deswegen wird es in zunehmendem Ausmaß notwendig sein, dass wir mehr kooperieren, dass wir mehr Gemeinsamkeiten finden und dass wir uns – Kollege Kiss hat es bereits erwähnt – der Solidarität, der wir uns verpflichtet haben, entsprechend besinnen und auch die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

Nur der Ordnung halber darf ich auch an unseren Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Petersberger Aufgaben, der Partnerschaft für den Frieden erinnern, zu der wir uns verpflichtet haben. Diese Gesetzesvorlage trägt dem Rechnung!

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Walter Murauer (fortsetzend): Jawohl, Herr Präsident! – Es geht um das Funktionieren dieser europäischen Solidarität, der Sicherheit und um eine entsprechende rechtliche Grundlage. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jung. – Bitte.

15.24

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren, besonders von der SPÖ – an Sie wende ich mich hier –: Es geht im Gegensatz zu Ihren Befürchtungen eher, wie wir ja bereits gehört haben, um eine Beschleunigung von Abläufen der Verwaltung und um die Einhaltung – und das ist sehr wichtig – von Verpflichtungen gegenüber Partnern in der EU, die unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler eingegangen wurden.

Nicht geht es dabei hingegen – das halte ich hier ausdrücklich fest, Herr Kollege Kostelka – um eine weitere Aushöhlung der österreichischen Neutralität. Auch ein innerer Zusammenhang, wie Sie ihn sehen möchten, mit der Sicherheitsdoktrin hinsichtlich einer vorzeitigen Bündnisfestlegung ist sicher nicht gegeben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite