Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 23

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Ich sage Ihnen aber auch gerne vorab eine der Zielsetzungen, die wir gemeinsam haben, die in Österreich lange, lange diskutiert wurde, aber immer am Widerstand der Sozialdemokratie gescheitert ist, nämlich zum Beispiel die Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung, die im Zuge des Finanzausgleichpaketes beschlossen werden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Großruck, bitte.

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Sowohl für die Österreichische Volkspartei als auch – davon bin ich überzeugt – für die Freiheitliche Partei gilt das politische Credo: so wenig Bürokratie und Zentralismus wie notwendig und so viel Dezentralisierung und Föderalismus wie möglich. (Rufe bei der SPÖ: Frage! Frage!)

Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen werden Sie konkret setzen, um gerade für die Menschen, die auf dem Lande leben, also im ländlichen Raum, den Zugang zu Verwaltungseinheiten, Bezirksgerichten, Bezirkshauptmannschaften, Gendarmerieposten und so weiter zu verbessern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin, bitte.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sie haben vollkommen Recht, Herr Abgeordneter: Zentrales Anliegen muss es sein, dem Bürger den direkten und unmittelbaren Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen – zum einen physisch, das heißt, indem er eine Anlaufstelle in seiner Nähe hat, wie ich das zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bezirkshauptmannschaft gesagt habe, wo eine zentrale Drehscheibe der Erledigung von Bürgeranliegen entstehen soll; zum Zweiten aber auch natürlich über das Netz, über die EDV, über die Möglichkeiten der modernen Technologie.

Der Internet-Zugang ist einer der entscheidenden Punkte. Österreich hat im internationalen Vergleich ein Modell, das geradezu vorbildlich ist, und zwar "help.gv", den Amtswegweiser, mithilfe dessen man in einem ersten Schritt schon Anträge stellen kann und die Erledigung in einem zweiten Schritt zurückbekommen soll. Das ist für jene Bürger, die einen Internet-Anschluss haben, ein wesentlicher Fortschritt.

Das soll aber nicht bedeuten, dass all jene, die zu Hause kein Internet haben, von dieser modernen Technologie ausgeschlossen sind, sondern wir haben gerade in den letzten Wochen gemeinsam mit den österreichischen Trafiken das so genannte Trafik-net gegründet, das es dem Bürger ermöglicht, sich zum Beispiel direkt in einer Trafik ein Formular aus dem Netz ausdrucken zu lassen und nicht mehr zum Amt gehen und sich lange anstellen zu müssen, um diese Dinge zu bekommen. Auch dadurch ist eine entsprechende Effizienz und Vereinfachung für den Bürger eingetreten.

Der Ausbau dieses Netzes, des direkten Bürgerzuganges im Bereich der Informationstechnologie, der neuen Technologien, wird ganz entscheidend sein, um die Abwicklung von Verfahren auch entsprechend schnell gewährleisten zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Gibt es dazu den Wunsch nach einer Zusatzfrage in der freiheitli-chen Fraktion? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Welchen Stellenwert in der Verwaltungsreform hat generell die Verbesserung der Bürgernähe für Sie?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin, bitte.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Bürgernähe muss die oberste Zielsetzung jeder Verwaltungsreform sein, weil ich glaube, dass wir heute in einer Situation leben, in der Verwaltungsabläufe, Gesetzgebungsprozesse für den Bürger so kompliziert und undurchschaubar geworden sind, dass die demokratische Mit


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