Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 24

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wirkungsmöglichkeit des Bürgers dadurch entsprechend eingeschränkt wird. Ich denke, wir müssen uns dazu bekennen, dass Bürgernähe oberste Priorität haben muss.

Das gilt – das sage ich noch einmal in aller Deutlichkeit – nicht nur für die nationalstaatliche Ebene, sondern das gilt für mich vor allem auch für die europäische Ebene. Im Vertrag von Maastricht ist zwar das Wort "Subsidiarität" verankert, aber bis heute nicht mit Leben erfüllt. Das Europa der Regionen ist aus der Diskussion weitestgehend verschwunden.

Wir müssen dazu zurückkehren, dass wir sagen: Bürgeranliegen sind möglichst nahe am Bürger zu erledigen und dadurch auch möglichst schnell und möglichst einfach zu erledigen. Das heißt auch, dass es für die Verwaltung Leistungsziele geben muss, die auch erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel bei Modellen, die in anderen Staaten schon sehr erfolgreich umgesetzt sind, die besagen, dass bestimmte Anträge innerhalb einer gewissen Frist erledigt werden müssen; ansonsten, wenn keine Entscheidung der Behörde erfolgt, gelten diese Anliegen als genehmigt, zum Beispiel im Anlagen-Genehmigungsrecht.

Das sind Maßnahmen, die eine Verwaltung entsprechend vereinfachen und dem Bürger auch die Gewissheit geben, dass er nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten muss, bis es eine Entscheidung in seiner Sache gibt. Das ist das primäre Anliegen jeder Verwaltungsreform. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Ich hoffe doch sehr, dass es nicht nur auf die Beschleunigung und die Nähe in Bezug auf den Bürger, sondern auch auf die Bürgerin ankommt. In diesem Zusammenhang die konkrete Frage:

Sie haben gerade das Umweltanlagenrecht beziehungsweise das Anlagenrecht angesprochen. Wie stehen Sie im Rahmen einer Neuordnung der Kompetenzen zu einem einheitlichen Umweltanlagenrecht mit stärkeren BürgerInnen-Rechten und zu einem einheitlichen Bundestierschutzgesetz? (Abg. Haigermoser: Wieso nur für die Bürgerinnen?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin, bitte.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt – ich halte das eigentlich auch für einen zentralen Punkt der Verwaltungsreform –, dass wir auf der obersten Ebene, nämlich auf der Ebene der Gesetzgebung, anfangen müssen. Wir haben viel zu viele und viel zu komplizierte Gesetze in diesem Land – das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Bereiche –, und selbstverständlich muss es oberste Priorität in diesem Bereich sein, zu einer Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen und damit zu einer besseren Umsetzung zu finden.

Die Reform des Anlagenrechts ist, wie Sie wissen, im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit derzeit gerade in Vorbereitung. Das Ergebnis wird dann diesem Hause zugeleitet werden. Über die Details dieser Regelung bitte ich Sie, den Herrn Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zu befragen.

Was die von Ihnen angesprochenen Tierschutzregelungen betrifft, so glaube ich, dass wir alle gemeinsam ein Interesse daran haben müssen, den Tierschutz bestmöglich zu gewährleisten, und zwar nicht nur auf österreichischer gesetzlicher Ebene, sondern vor allem auch auf europäischer Ebene. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Gerade die dramatischen Entwicklungen der letzten Wochen in Europa – BSE, Maul- und Klauenseuche – zeigen, dass der Weg, den man gegangen ist, der Weg der gemeinsamen Agrarpolitik in Richtung Förderung von Massentierhaltung und von Tiertransporten absolut verfehlt war und dass wir einen dramatischen Korrekturbedarf haben – nicht nur im Interesse des Tierschutzes, sondern vor allem auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Europa und der Sicherheit der Produktion von Lebensmitteln. Das wird ein ganz zentrales Anliegen Österreichs auf europäischer Ebene sein müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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