Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 70

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es gibt Konflikte –: Ich oder ich? Wer ist das "Ich" von Ihnen beiden, das gewinnt? Ich behaupte, es ist immer der Wirtschaftsminister, der in diesem Konflikt gewinnt: Beispiel Arbeitnehmerschutz, Beispiel Ladenöffnungszeiten, und es gäbe noch viele andere. Aber das Spannende an diesem Beitrag im "Standard" aus der Sicht von Verfassungsjuristen ist doch auch das, dass Sie am Beispiel der Betriebsanlagengenehmigung in einer Person zwei unterschiedliche Interessen vertreten müssen.

Jetzt weiß ich schon, im Betriebsanlagenrecht ist schon so viel dereguliert worden, dass sich die Unternehmer im Prinzip das schon fast selbst organisieren können. Aber wenn eine Betriebsanlage von der einen Seite genehmigt wurde, von Ihrer wirtschaftlichen Seite, und die Arbeitsinspektion erhebt einen Einspruch, weil ihrer Meinung nach Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes nicht eingehalten wurden – was passiert dann? Führen Sie, Herr Bartenstein, über Ihr Ministerium dann eine Verfassungsbeschwerde gegen sich selbst? Machen Sie das? Können Sie das? Das ist politisch weder zu verantworten noch zu rechtfertigen. Und Sie können das mit Sicherheit nicht rechtfertigen. Das erklären Sie einmal jemandem: dass der Herr Bartenstein als Arbeitsminister gegen den Herrn Bartenstein als Wirtschaftsminister Verfassungsbeschwerde erhebt! (Beifall bei den Grünen.)

Wie soll das funktionieren, Herr Bundesminister? Sie werden das sicherlich nicht machen, aber es wird eines passieren: Da wird Druck ausgeübt, dass es nicht zu diesem Einspruch der zuständigen Abteilungen kommt, weil der Herr Bartenstein natürlich nicht gern gegen sich selbst Verfassungsbeschwerde führt.

Also das, was hier in diesem Beitrag im "Standard" beschrieben wurde, ist Realität, das kann jederzeit eintreten. Das haben prominente Verfassungsjuristen erkannt. (Abg. Dr. Puttinger: Dazu wird es nie kommen!) Es ist aber in der Vergangenheit schon dazu gekommen, dass das Sozialministerium als das für die Arbeitsinspektion zuständige Ministerium gegen einen Bescheid des Wirtschaftsministeriums betreffend Betriebsanlagengenehmigung Einspruch erhoben hat, der dann bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen ist.

Jetzt kann das nicht mehr passieren, denn der Herr Wirtschaftsminister kann nicht gegen sich selbst bis zum Verfassungsgerichtshof gehen. Der Herr Arbeitsminister Bartenstein klagt den Wirtschaftsminister Bartenstein an, dass er Bestimmungen, das Verfassungsrecht verletzt hat – Herr Puttinger, glauben Sie das wirklich? Glauben Sie das wirklich, dass das passieren wird? Ich bin überzeugt davon, dass es nicht passieren wird.

Ich halte das für einen grundlegenden und fundamentalen Irrtum, der bei der Schaffung dieser Superministerien passiert ist. Und wir haben Ihnen gesagt, dass es Interessenkonflikte geben wird, die man so nicht lösen, die man so nicht zuordnen kann. Aber damals ist der Herr Bundesminister aufgetreten und hat gesagt: Es gibt ja keine Probleme zwischen Wirtschaft und Arbeit, und deshalb gibt es auch keine Konflikte! – Ich halte das für fatal, und das, meine Damen und Herren, werden sogar Sie noch einsehen müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.35

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein Wort zu den letzten Ausführungen meines Vorredners. Herr Kollege Öllinger, wenn man Ihnen zugehört hat, dann kann man nur froh darüber sein, dass das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unter einem Minister Bartenstein steht und nicht unter einem Minister Öllinger. Bei Ihnen würde wahrscheinlich eine Persönlichkeitsspaltung eintreten, wenn Sie das Ministerium führen würden, denn man kann Wirtschaft und Arbeit nur mit einer klassenkämpferischen Grundhaltung so sehen, wie Sie es gerade dargestellt haben.


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