Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 52

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bezieherinnen und -bezieher. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Das ist der einzige Effekt, der mit der Einführung der Ambulanzgebühr erreicht wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.02

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Abgesehen von den Ambulanzgebühren, wozu ich gleich meine Berichtigung machen werde, hat Herr Abgeordneter Westenthaler eine weitere Sache ins Spiel gebracht, die einer Berichtigung bedarf. (Abg. Mag. Schweitzer: Redebeitrag!) Er hat nämlich behauptet, ich beziehe einen dreistelligen, einen sechsstelligen, was weiß ich, Betrag. – Das ist unrichtig! Erkundigen Sie sich! Das ist unrichtig!

Zweitens haben Sie behauptet, dass Lehrlinge nicht von der Ambulanzgebühr betroffen sind. – Das ist auch unrichtig. (Anhaltende Zwischenrufe.) 98 Prozent der Lehrlinge in Wien sind davon betroffen, weil 12,5 Prozent des Familieneinkommens dazugerechnet werden. Vielleicht können Ihnen die Lehrlinge dann die Vorschreibungen für die Ambulanzgebühren schicken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich möchte nur darauf hinweisen, Frau Abgeordnete, dass es nicht einfach genügt, festzustellen, dass eine Behauptung falsch oder unrichtig ist, sondern dem ist der zu berichtigende Sachverhalt gegenüberzustellen. Das ist nicht erfolgt!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grabner. (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.

15.03

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sind heute Zeugen eines Novums in diesem Haus geworden: Das war jetzt eine tatsächliche Berichtigung zu einer tatsächlichen Berichtigung! Und ich frage mich, Herr Präsident, wo denn das in der Geschäftsordnung steht.

15.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Sie haben im Prinzip Recht, allerdings kann beim Anmelden einer tatsächlichen Berichtigung noch nicht ersehen werden, wozu diese tatsächliche Berichtigung erfolgt. Insofern ist ihr vom Präsidium her stattzugeben. Es stellt sich erst im Nachhinein heraus, ob sie richtig gehandhabt wurde oder nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine tatsächliche Berichtigung zu einer tatsächlichen Berichtigung!)

Die tatsächliche Berichtigung hat in zwei Fällen, und zwar in der von Ihnen angesprochenen Hinsicht beziehungsweise auch von der Art der Durchführung her, zweifelsohne nicht den richtigen Inhalt gehabt. Im zweiten Fall lässt sich streiten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn sie nicht Bezug nimmt, müssen Sie sie unterbrechen! Sie hätten das gar nicht zulassen dürfen!)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Kostelka zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! In diesem Zusammenhang ist ein Weiteres festzustellen, nämlich dass Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek eine persönliche Erwiderung im Sinne der Geschäftsordnung machen wollte. Dies ist ihr – für mich nicht ganz nachvollziehbar – nicht genehmigt worden. Daher ist ihr vom Präsidium der Weg einer weiteren tatsächlichen Berichtigung gewiesen worden. Diesen ist sie gegangen.


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