Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 58

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mehr Versorgung, und zwar rund um die Uhr und direkt vor Ort, eben im niedergelassenen Bereich, damit die Ambulanzen nicht so überfrequentiert sind.

Weiters: mehr ärztliche Versorgung vor Ort durch Spezialisten, bessere Qualität der ärztlichen Versorgung, und zwar flächendeckend vom Neusiedler See bis zum Bodensee, entsprechende Qualität auch hinsichtlich der Versorgungsleistungen. Ich erinnere Sie allerdings daran, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Bundesregierung ein Sozialversicherungssystem, ein Gesundheitssystem "geerbt", übernommen hat, in dem es eine Reihe von Mängeln gerade im extramuralen Bereich gibt. Dazu muss man aber auch ganz klar sagen: Die Verlagerung und die Verbesserung des extramuralen Bereichs hat in der vorhergehenden Bundesregierung nicht unser Regierungspartner Österreichische Volkspartei verhindert, sondern das waren die Vertreter der Arbeiterkammer sowie des Hauptverbandes, die stets aus ideologischen Gründen danach getrachtet haben, das zu verhindern. Man braucht sich ja dazu nur all die wirklich eindeutigen Stellungnahmen aus der Vergangenheit anzusehen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich finde es daher mehr als verwunderlich, dass ausgerechnet und gerade Sie von der SPÖ, die Sie für diese Missstände voll verantwortlich sind, uns von der FPÖ/ÖVP-Regierung Vorwürfe machen! Wir von dieser Bundesregierung denken jedenfalls nicht im Entferntesten daran, es so wie Sie von der SPÖ zu tun: notwendige Reformen zwar anzusprechen – das jedoch letztendlich nicht umzusetzen. Wir werden uns jener Dinge, die in unserem Gesundheitssystem zu Recht als reformbedürftig bezeichnet werden, annehmen, und wir werden diese Probleme lösen.

Bereits in der Vergangenheit wurde genau aufgezeigt, dass im österreichischen Gesundheitssystem Reformen ganz einfach notwendig sind, eben durch zwei – übrigens: teure – Studien: erstens durch die Häusermann-Studie und zweitens durch die KPMG-Studie. Meiner Ansicht nach wurden damals all diese Dinge richtig, ja richtungsweisend auf den Tisch gelegt. Sie von der SPÖ haben jedoch jegliche Konsequenz in Bezug auf eine Umsetzung vermissen lassen. – Die EDV sei in diesem Zusammenhang wirklich nur als ein Beispiel von vielen angeführt. Und da nützt Ihnen von der SPÖ Ihre formale Aussage auch nichts, dass die Häusermann-Studie ohnehin zu 90 Prozent umgesetzt worden sei. – Dazu kann ich nämlich nur sagen: des Papiervolumens ja, des Sachvolumens nein! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bevor wir zur tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten Nürnberger kommen, möchte ich noch einmal auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung hinweisen.

§ 58 Abs. 2 GOG lautet: "Eine tatsächliche Berichtigung hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen." – (Abg. Grabner: Das haben Sie aber dem Westenthaler nicht gesagt!)

Darüber hinaus möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, was dazu seitens der Parlamentsdirektion zusätzlich festgestellt wurde:

Es kann nicht jede Behauptung berichtigt werden, sondern die Privilegierung bei der Worterteilung zu einer tatsächlichen Berichtigung ist darin begründet, dass eine unrichtige Tatsachenbehauptung unverzüglich richtiggestellt werden kann.

Und weiters: Was die tatsächliche Berichtigung nicht sein darf, ist ein Diskussionsbeitrag, in dem einfach eine abweichende Meinung zu einem Redner geäußert wird.

Weiters sind tatsächliche Berichtigungen nicht zulässig, wenn es nicht um Tatsachenfeststellungen, sondern um Meinungen oder Auffassungen – in Klammern: politische Wertungen – geht. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Das sollten Sie zehnmal abschreiben!)


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