Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 10

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Justizausschuss:

Antrag 415/A der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz – UbG) sowie das Bundesgesetz über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) geändert werden,

Antrag 421/A der Abgeordneten Mag. Johanna Mikl-Leitner, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen anlässlich der Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft,

Antrag 422/A (E) der Abgeordneten Mag. Johanna Mikl-Leitner, Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zur Erleichterung von Ausgliederungen im Bereich der Länder und Gemeinden;

Umweltausschuss:

Antrag 418/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend des Zustandes der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe in Österreich;

Unterrichtsausschuss:

Antrag 416/A (E) der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und Genossen betreffend Maß-nahmen für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen;

Verfassungsausschuss:

Antrag 419/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Bestimmungen des Bundes-Verfassungs-gesetzes über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen geändert werden,

Antrag 420/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 geändert wird.

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Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Plank beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 387/A der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird, eine Frist bis 9. Mai 2001 zu setzen.

In diesem Zusammenhang liegt auch ein Verlangen vor, darüber eine Debatte durchzuführen.

Dieses Verlangen ist ausreichend unterstützt, daher wird die Debatte für 15 Uhr anberaumt. Im Anschluss daran findet die Abstimmung statt.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der heutigen Debatte wie folgt erzielt: Es ist eine Tagesblockredezeit von 8 "Wiener Stunden" vorgeschlagen, aus der sich im einzelnen folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 156 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 116, Grüne 92 Minuten.

Im Rahmen der Budgetdebatte gilt darüber hinaus die Vereinbarung, dass die Redezeit des für die Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten überschreiten sollte,


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