Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 16

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große Anzahl von Kolleginnen und Kollegen handelt. (Abg. Böhacker: Können Sie eine Frage formulieren?) Wäre es aus sozialen Überlegungen nicht doch zweckmäßiger, § 13c überhaupt zu streichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Abgeordneter! Ich habe Ihnen schon gesagt, welche Änderung ich vorschlagen werde. Diese Änderung ist auch im Sinne der Bediensteten im öffentlichen Dienst zu sehen. Sie stellt sicher, dass es zu keinen ungebührlichen Härten kommt. Sie stellt aber andererseits auch sicher, dass es eine Gerechtigkeit zwischen den Berufsgruppen gibt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Reindl, bitte.

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Welche wesentlichen dienst- und besoldungsrechtlichen Verbesserungen neben der bereits erwähnten und bevorstehenden Änderung des § 13c des Gehaltsgesetzes planen Sie seitens Ihres Ressorts für die nächste Zeit?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Abgeordneter, es gibt im Bereich ... (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Das ist schön, dass Sie neugierig sind, ich werde Ihre Neugier gern befriedigen, Herr Kollege. (Abg. Dr. Mertel: Sie befriedigen keine Neugier, Sie erfüllen eine Pflicht!)

Es wird im Bereich der Dienstrechts-Novelle im Sommer eine ganze Reihe von Maßnahmen geben, die zu einer Verbesserung führen werden. So ist zum Beispiel eine Regelung im Zusammenhang mit dem Karenzurlaub vorgesehen, die sicherstellt, dass die Zeiten bei befristeten Funktionen in einer internationalen Organisation auch voll angerechnet werden. Dies ist deswegen notwendig, weil es für Österreich besonders wichtig ist, auch in internationalen Organisationen, auch im Rahmen der Europäischen Union, durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter vertreten zu werden, ohne dass es für diese zu dienstrechtlichen Nachteilen führt.

Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Österreich gerade in diesem Punkt ein großes Defizit gehabt hat, weil viele Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf Grund der komplizierten Anrechnungsbestimmungen, die nicht befriedigend waren, solche Positionen nicht angenommen haben. In dieser Hinsicht ist also eine Regelung geplant, die diesen Umstand bereinigen soll.

Darüber hinaus haben wir vorgesehen – und ich habe das hier in diesem Hause schon berichtet –, dass das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz abgeändert wird. Auf Grund des tragischen Unfalls auf der Wiener Südosttangente, bei dem zwei Polizisten ums Leben gekommen sind, wurde ersichtlich, dass die derzeitige Gesetzeslage so restriktiv und eng gefasst ist, dass es nicht möglich war, den Hinterbliebenen aus diesem Gesetzestitel eine Hilfeleistung zuzuerkennen. Ich habe dies trotzdem getan, habe eine entsprechende Weisung erteilt, gleichzeitig durch diesen Entwurf aber auch sichergestellt, dass in Hinkunft die Gesetzeslage so eindeutig ist, dass diese Fälle so geregelt und entsprechende Hilfeleistungen ausgezahlt werden können.

Wir haben weiters eine Bevorschussung von Schmerzensgeld vorgesehen. Das ist besonders wichtig für Exekutivbeamte, die auf Grund von im Diensteinsatz eingetretenen Verletzungen zwar vor Gericht Schmerzensgeld zugesprochen bekommen haben, dieses Schmerzensgeld sich aber in manchen Fällen als schwierig bis gar nicht einbringlich erweist. In diesen Fällen ist also eine Bevorschussung sinnvoll, damit nicht den Beamten eine unnötig lange Verfahrensdauer auf eigene Kosten aufgebürdet wird.

Zum Dritten haben wir vorgesehen, dass – und auch das war eine Lücke der bisherigen Gesetzeslage – jene Zeit, die ein Exekutivbeamter vor Gericht oder einer Verwaltungsbehörde verbringt, im Falle eines Freispruches oder einer Einstellung des Verfahrens als Dienstzeit gewertet wird und im Verhältnis als Freizeit abgegolten werden soll.


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