Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 17

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Tancsits. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Vizekanzlerin! Auch meine Zusatzfrage bezieht sich auf § 13c. Kollege Pendl hat dankenswerterweise den Entschließungsantrag von ÖVP und FPÖ, hier Verbesserungen zu erzielen, aufgegriffen. Was spricht aus Ihrer Sicht gegen eine konsequente Anwendung der Pensionierungsmöglichkeiten durch die Dienstbehörde, so wie es auch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorschlägt, um Krankenstände über sechs Monate überhaupt zu vermeiden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Abgeordneter! Dagegen spricht, dass es sich um zwei völlig verschiedene Fragen handelt. Lange Krankenstände müssen nicht automatisch in die Pension münden, sondern können auch dazu führen, dass der Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Tatsache ist, dass, wenn dies nicht möglich ist, ohnehin eine Pensionierung erfolgen kann, aber ich halte nichts davon, dass wir Krankenstände automatisch in die Pension überführen, weil das letztendlich zu einer Situation führen würde, die wir in der Vergangenheit mehrfach gehabt haben, nämlich, dass es auch zu einem Missbrauch dieser Bestimmung kommt. (Abg. Sophie Bauer: ... ungeheuerlich, so eine Aussage ...!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Dr. Petrovic. – Bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sämtliche dienstrechtliche Entscheidungen haben möglicherweise unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer, sowohl im Bereich der Exekutive als auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Nichtsdestotrotz wurde die Verpflichtung zum Gender-Mainstreaming bei all diesen Maßnahmen – ob es jetzt um Schadenersatz, um Pensionierungen oder Ähnliches geht – bisher nicht in der Form wahrgenommen, dass quantifizierbare, überprüfbare Berechnungen in Bezug auf die Auswirkungen auf Frauen und Männer stattgefunden haben.

Wann werden Sie innerhalb der Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass diese österreichische Verpflichtung zum Gender-Mainstreaming endlich ernst genommen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Diese Verpflichtung wird ernst genommen, dazu bekennt sich auch die ganze Bundesregierung. Und keine einzige der von mir genannten Maßnahmen hat nachteilige Auswirkungen auf Frauen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Vizekanzlerin. Wir sind uns aber alle einig darüber, dass ein Abgeordneter, der Fragen stellt, nicht "neugierig" ist, sondern ein verfassungsrechtliches Recht geltend macht. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zu den Anfragen an den Herrn Sozialminister.

Zuerst kommt die Frage Nummer 88/M, die Herr Abgeordneter Dr. Grünewald stellen wird. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer spricht mit Präsident Dr. Fischer. – Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Schwarzenberger. )

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Bundesminister! Einer der führenden Experten Österreichs auf dem Gebiet des Impfwesens, DDr. Maurer, wurde aus dem Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates, eines wichtigen beratenden Gremiums Ihres Ressorts, entfernt. Nennen Sie mir bitte die Gründe dafür!


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