Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 148

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SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab der 9. Schulstufe (611 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (581 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (612 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 396/A der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz BGBl. Nr. 76/1985, zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 768/1996, geändert wird (613 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Antoni. Ich erteile es ihm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.04

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! (Rufe bei der ÖVP: Nicht genügend! Setzen!) Ich werde zu den Vorfällen vom heutigen Vormittag nicht bei diesem Tagesordnungspunkt Stellung nehmen, sondern erst in meinem zweiten Redebeitrag, denn darin geht es um die Verhaltensregelungen. In meinem ersten Redebeitrag möchte ich mich insbesondere den zwei strittigen Punkten im Schulorganisationsgesetz, der Integration und der politischen Bildung, widmen.

Meine Damen und Herren! Heute Vormittag haben Bundeskanzler Schüssel und Frau Vizekanzlerin Riess-Passer Erklärungen zum Thema "familienfreundliches Österreich" abgegeben. Sehr viel Selbstlob war zu hören, insbesondere wurde das Kindergeld hervorgehoben. (Abg. Murauer: Zu Recht!)

Lassen Sie mich aber doch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass in Tausenden Familien Österreichs Eltern mit behinderten Kindern leben oder auch Eltern, die selbst behindert sind. Auf diese Familien hat diese Regierung vergessen. Wie sieht es aus mit Ihrer Verantwortung für behinderte Menschen, mit Ihrer Verantwortung für jugendliche Behinderte, mit Ihrer Verantwortung für behinderte Schülerinnen und Schüler, wenn es darum geht, sie nicht zu diskriminieren? Wie sieht es mit der Notwendigkeit und mit dem Recht behinderter Menschen aus, in allen Lebensbereichen Integration zu erfahren, und wie mit dem Versprechen der Regierung, die Integration laufend zu verbessern, und dies insbesondere im Schulbereich?

Meine Damen und Herren! Die Integration in der Regelschule wurde 1993 für die Volksschule und vier Jahre später für die Sekundarstufe gesetzlich verankert. In nahezu zehn Jahren war es durch die Integration möglich, einen wesentlichen Beitrag zum besseren Verständnis, zum verständnisvolleren Umgang miteinander, von SchülerInnen mit und solchen ohne Behinderungen zu leisten. Grundsätzlich kann man sagen, dass damit die Akzeptanz der Vielfalt im menschlichen Leben bei der Jugend verstärkt wurde.

Warum wird jetzt, nach acht erfolgreichen Jahren, die Integration massiv eingeschränkt, beziehungsweise warum werden die diesbezüglichen Umstände verschlechtert oder die Integration vielleicht sogar verhindert? Warum ignorieren Sie positive Erfahrungen aus der Praxis und positive Ergebnisse von Evaluationen? Sie alle signalisieren die Notwendigkeit, eine sinnvolle Weiterführung der Integration in allen Schultypen sicherzustellen. Ihr Gesetzentwurf sieht aber leider nur vor, die schulische Integration ab der 9. Schulstufe ausschließlich für die Polytech


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