Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 153

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Union. Wir bekennen uns zu ihrer Erweiterung. Wir bekennen uns zu ihrer Weiterentwicklung. Wir sehen in ihr nicht bloß ein Wirtschafts-, sondern auch ein Friedensprojekt. Wir glauben, dass es für unser Land gut und richtig war, der EU beizutreten und auch in der Europäischen Union zu verbleiben.

Meine Damen und Herren! Dennoch haben wir im Ausschuss dieses Volksbegehren und seine Vertreter sehr ernst genommen, denn es ist – auch wenn man mit einem solchen Begehren im Ergebnis nicht übereinstimmt – hoch zu schätzen, dass Menschen in diesem Land ein Instrument unserer Demokratie auf ihre Kosten, mit ihren Mühen nutzen, um das, was sie subjektiv für den Staat für richtig halten, an die Gesetzgebung heranzubringen.

Ich war beeindruckt vom Engagement dieser Personen. Ich war auch davon beeindruckt, dass sie sich in vielen verwandten Fragen sehr eingesetzt haben, wie zum Beispiel für die Erhaltung unserer Neutralität, für den Tierschutz und auch für andere Bereiche.

Ihr Bemühen war von dem Wunsch getragen, erneut über den EU-Beitritt abzustimmen. Sie sind dabei von zwei Richtungen ausgegangen: erstens von der Richtung, dass der EU-Beitritt außer Kraft gesetzt werden soll, weil ihrer Meinung nach nicht alles so dargestellt worden ist, wie es hätte werden sollen. Zweitens haben sie gemeint, es solle die Erfahrung seit unserem EU-Beitritt dazu genutzt werden, um noch einmal darüber zu urteilen, ob dieser Schritt richtig gewesen sei oder nicht.

Wir kommen in beiden Fragen zu der Ansicht, dass es richtig war, der EU beizutreten, und dass es richtig ist, in der EU zu verbleiben. Das ist eine Chance für unser Land, das ist eine Chance für Europa, das dient diesem Kontinent und seinen Menschen, und wir sollen aktiv mitarbeiten. Natürlich gibt es Dinge – heute sind schon welche angesprochen worden –, bei denen wir Schwächen und Fehler in diesem Projekt sehen, aber diese gilt es zu ändern, um das Projekt Europa zu stärken. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Vertreter des Volksbegehrens haben natürlich auch gewollt oder die Ansicht vertreten, dass jedes Begehren dieser Art dazu führt, dass eine Abstimmung über diese Frage abgehalten wird. Das ist ja der Sinn ihres Begehrens. Diesbezüglich ist die Frage zu beurteilen, wie ein Parlament tatsächlich vorzugehen hat. Wie oft hat es so etwas als Möglichkeit zu sehen, eine Abstimmung durchzuführen? Kann eine solche Abstimmung durchgeführt werden? Und: Ist ein Austritt theoretisch möglich oder nicht?

Diesbezüglich wurden unterschiedliche Meinungen geäußert. Ich habe mich eher jener Ansicht angeschlossen, dass es natürlich – zwar nicht mir nichts, dir nichts, aber dennoch – auch möglich sein muss, aus der EU auszutreten, nicht sofort und nicht ohne Übergangsbestimmung, aber es muss möglich sein, obwohl wir es natürlich nicht empfehlen würden.

Wir glauben auch nicht, dass jedes Volksbegehren zu einer Volksabstimmung führen soll. Aber jedes Volksbegehren sollte für ein Parlament immer ein Anlass sein, zu prüfen, ob nicht eine Entscheidung, die man dem Volk einmal vorgelegt hat, unter bestimmten Bedingungen wieder dem Volk vorgelegt werden muss.

Ich glaube, diese Prüfung hat sehr ernsthaft stattgefunden. Wir kommen zu dem Ergebnis: Diesem Volksbegehren ist nicht zu folgen. Es ist gut, in der EU zu sein. Es ist nicht der Zeitpunkt, den Beitritt in Frage zu stellen, aber es ist dennoch als positiv zu werten, dass sich Menschen engagiert für etwas eingesetzt haben, von dem sie glaubten, dass es für unsere Republik notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

18.03

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Volksbegehren sollte auch Anlass für uns sein,


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