Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 180

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Eigenverantwortung, wie wichtig Marktorientierung, Kundennähe und Wettbewerb im universitären Bereich sind.

Die Autonomie der Universitäten bringt positiven Wettbewerb im Bereich der öffentlichen und privaten Universitäten. Ich erinnere mich gern an diese Enquete und an den Erfahrungsbericht des Schweizer Universitätsprofessors Dr. Ulrich Gäbler, der ganz klar dargestellt hat, welche positiven Auswirkungen die Universitätsautonomie in der Schweiz hat.

Universitätsautonomie mit zupragmatisierten Unis ist nicht möglich. Pragmatisierung im Universitätsbereich verhindert positiven Wettbewerb und stoppt den wissenschaftlichen Nachwuchs. Unsere Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer hat darauf ja bereits hingewiesen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dienstrechts-Novelle 2001 bringt ein modernes, leistungsorientiertes und vertragliches Dienstrecht für die Universitätslehrer. Vor der Aufnahme in jede der vier Verwendungsgruppen gibt es eine Bewerbung. Eine zusätzliche Kategorie wurde eingeführt: der "staff scientist".

Das neue Modell öffnet die Universitäten auch für Quereinsteiger und ermöglicht den Wechsel zwischen Universitäten und Privatwirtschaft. Zusätzlich schaffen neu definierte All-inclusive-Entgelte Transparenz. Leistungsprämien werden von den Universitäten direkt vergeben, schaffen Anreize für besonderen Einsatz, und ich hoffe, diese Leistungsprämien werden auch besondere Resultate bringen.

Die Erfüllung der Aufgaben aller Universitätslehrer ist in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Nebenbeschäftigungen Universitätslehrer an der Erfüllung dienstlicher Aufgaben hindern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Überbordende Nebenbeschäftigungen während der Dienstzeit, die unter Umständen vom Steuerzahler doppelt zu bezahlen sind – Stichwort: Fachhochschulen, Stichwort: DUK –, werden zurückgedrängt. Mindeststundenzahlen auch für Universitätsprofessoren werden den Studenten die Möglichkeit geben, Professoren nicht nur vom Türschild her zu kennen.

Habilitation auf Lebenszeit hat vielfach Abhängigkeiten geschaffen, vielfach die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gefährdet. Das neue Dienstrecht belebt Wissenschaft, Forschung und Lehre. Das neue Dienstrecht ermöglicht auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs den Aufstieg, und ich würde mich freuen, wenn das neue Dienstrecht zum Nutzen der Jugend auch von den Damen und Herren der Oppositionsparteien mitgetragen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

19.00

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das neue Dienstrecht an den Universitäten beweist einmal mehr, dass diese Regierung ihre Versprechen einlöst. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurde hier trotz diverser Störversuche eine rasche Lösung gefunden, eine Lösung, die den betroffenen Uni-Lehrern hilft, aber vor allem eines bewirkt: dass der Uni-Betrieb in Österreich weiter den höchsten Ansprüchen genügt.

Die Pragmatisierung ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Geschätzte Damen und Herren, das ist uns doch wohl allen bewusst. Dazu ist der Wissenschaftsbetrieb zu schnelllebig und zu vielfältig geworden, und dazu ändern sich auch die Anforderungen an die Universitäten zu rasch. Es geht einfach nicht mehr, dass sich Forschung und Lehre an den Universitäten danach richten müssen, welche Dienstpostenträger gerade da sind. Stattdessen müssen sich die Universitäten die Wissenschaftler nach ihren Bedürfnissen aussuchen können, und diese Bedürfnisse ändern sich auch immer rascher.


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