Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 329

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Auskünfte einholen und Vorgaben u.a. für die Organisation der Zahlungssysteme, den technischen Standard der Systeme und der technischen Sicherheitsvorkehrungen erlassen. Bei Verletzung der von der OeNB erlassenen Verordnungen sind Sanktionsmaßnahmen (z.B. Untersagung der Teilnahme am Zahlungssystem oder Rücknahme der Anerkennung als System gemäß § 2 Finalitätsgesetz) bzw. Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Zur Auskunftserteilung gemäß Abs. 4 Z 3 ist festzuhalten, dass Auskünfte über Zahlungssysteme naturgemäß primär bei dessen Betreiber einzuholen sind. Sonstige Teilnehmer sind nach Maßgabe der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zur Auskunftserteilung verhalten; dies wird sich in der Praxis auf Auskünfte über ihre eigenen Einrichtungen beziehen.

Abs. 11 nimmt Bedacht auf Tätigkeiten der OeNB außerhalb der Zahlungsverkehrsaufsicht (zB "TARGET") und verpflichtet zu organisatorischen Maßnahmen gegen mögliche Interessenskonflikte, insbes. "Chinese Wall".

Zu § 82a:

Die Verwaltungsstrafbestimmungen dienen der Absicherung der Auskunfts- und Vorlagepflichten gemäß § 44a sowie der dort vorgesehenen Möglichkeit zur Untersagung der Teilnahme oder des Betriebes eines Zahlungssystemes.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

20.21

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer Reform der Bankenaufsicht steht schon seit einigen Jahren auf der politischen Tagesordnung.

Die Reformnotwendigkeit ergibt sich aus mehreren Faktoren: Einmal daraus, dass die internationalen Standards sich weiterentwickelt haben und dass das, was wir in Österreich derzeit haben, nämlich eine Bankenaufsicht im Rahmen des Finanzministeriums, eigentlich ein Austriacum ist. International ist völlig klar, dass eine Bankenaufsicht operativ unabhängig sein muss.

Das Zweite sind Entwicklungstendenzen in der Finanzwelt, die eindeutig in Richtung Allfinanzkonzerne gehen. Das bedeutet, wie Sie alle wissen: Versicherungen gründen oder kaufen Banken; Versicherungen haben Pensionskassen oder auch nicht. Das heißt, das heutige Kasterl-Denken – Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht, Pensionskassenaufsicht – ist überholt und nicht mehr zeitadäquat.

Das Dritte ist: Wie Sie sich sicherlich erinnern können, gab es im April dieses Jahres eine massive Kritik des Rechnungshofes, die in dem Satz kumulierte: Der Rechnungshof kann nicht ausschließen, dass ein Fall wie die Rieger-Bank noch einmal eintritt, wenn wir hier nicht Reformen durchführen.

Die Reformnotwendigkeit war also gegeben. Ich bedauere sehr, dass diese Reform unter der früheren politischen Konstellation nicht möglich war. Wir haben uns schon damals darum bemüht, eine solche Reform durchzuführen. Die Tatsache, dass dieses große Reformwerk nunmehr vorliegt, ist nur ein weiterer Beweis dafür, dass diese Regierungskonstellation notwendig war, um Reformen in Österreich durchzuführen. Auch in diesem Bereich gilt "Österreich neu regieren": Wir haben endlich eine Reform im Bereich der Finanzmarktaufsicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten eines auch sehr deutlich sagen: Es geht nicht nur darum, dass wir die internationalen Standards einhalten müssen, sondern es haben auch die heimischen Sparer und die heimischen Anleger ein eminentes Interesse daran, dass Fälle


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