Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 374

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Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Schwarzenberger, Achatz und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 8 § 17 Abs. 4 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Artikels 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiezu seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, ein Zeichen der Zustimmung zu erteilen. – Es ist dies die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig und Genossen betreffend dringende Vernichtung von "Gen-Mais" auf Österreichs Feldern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 702 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit und damit angenommen.

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (592 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 1985, das AMA-Gesetz 1992, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Futtermittelgesetz 1999, das Düngemittelgesetz 1994, das Saatgutgesetz 1997, das Sortenschutzgesetz, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das Weingesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Chemikaliengesetz 1996, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Gesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, das Ozongesetz, das Umweltkontrollgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, das Artenhandelsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – EUG-LFUW) (701 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.


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