Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 149

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Ich fasse zusammen: Ich vermisse ein Statement zu der einzig wirklich gefährlichen Stellungnahme – und das war jene des Arbeits- und Wirtschaftsministers. Dieses Statement sind Sie schuldig geblieben. Und ich vermisse von Seiten der Regierung jede Bereitschaft, sinnvolle Reformimpulse in die Sozialpartnerschaft hineinzutragen.

Das Geschrei Ihrerseits, dass das ein oppositionelles Instrument sei, ist ein reichlich scheinheiliges Geschrei, denn dieses oppositionelle Moment hätten wir Grüne uns schon viel, viel früher erwartet. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Die Restredezeit der grünen Fraktion beträgt 4 Minuten. – Bitte.

16.32

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ich kann es tatsächlich kürzer machen. Es geht um einen Entschließungsantrag, der bereits eingebracht wurde, und zwar jener der sehr geschätzten Kollegen Gusenbauer, Verzetnitsch und Genossen betreffend transparente Einkommensregelung für den gesamten sozialpartnerschaftlichen Bereich, Einkommenspyramide und so weiter, da gibt es kein Problem, das ist ganz klar; die wichtigsten sind ja bereits erfasst. Es wäre sehr interessant, darauf zurückzukommen, wer dort ständig dahin gehend boykottiert, dass dem Gesetz auch nachgekommen wird. Ich betone: Das ist ein Bundesverfassungsgesetz! (Zwischenruf des Abg. Großruck. )

Wir haben schon ein paar Mal hier im Plenum diskutiert, dass ausgerechnet die Wirtschaftskammern dem Rechnungshof die Einschau verweigern, was zur Folge hat, dass dieses Bundesverfassungsgesetz bezüglich Einkommensoffenlegung nicht richtig exekutiert werden kann. Darüber wird noch zu sprechen sein. Ich sage nur, dass besonders blaue und schwarze Funktionäre in den Kammern daran beteiligt sind, dass dem Rechnungshof die Einschau verweigert wird. – Von wegen Offenlegung der Bezüge und Einkommenshöhen in Interessenvertretungen!

Wo wir aber besondere Skepsis anmerken, das ist der Punkt, dass das gleiche Prinzip auf freiwillige Interessenvertretungen übertragen werden kann. Der Unterschied zum Entschließungsantrag der Grünen ist nun eben jener, dass wir eine freiwillige Unterwerfung des ÖGB vorsehen. Da wird die Veröffentlichung im ohnehin vorhandenen Einkommensbericht des Rechnungshofs sozusagen nach dem Gesetz vorgesehen, während der Antrag der SPÖ zumindest suggeriert, dass dann auch die freiwilligen Interessenvertretungen ihre Funktionäre bestimmten Gehaltsvorschriften unterwerfen sollen, die andernorts – und sei es vom Parlament per Gesetz – vorgegeben werden.

Diese Suggestion halten wir für nicht zielführend. Es steht zwar nicht explizit drinnen, denkt man das aber zu Ende, würde es darauf hinauslaufen. Da wir keine andere Interpretation vorliegen haben, können wir dem leider nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Zuerst stimmen wir über den Selbstständigen Antrag der Abgeordneten Öllinger, Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend Position der Bundesregierung zu den Forderungen der ÖGB-Urabstimmung, der der heutigen dringlichen Debatte zugrunde gelegen ist, ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend Abfertigung bei Selbstkündigung.


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