Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 142

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gaugg: Für diese Rede kriegst du aber keinen Orden!)

18.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes-Ehrenzeichengesetz samt Titel und Eingang in 811 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert wird, samt Titel und Eingang in 812 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

9. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (745 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz), BGBl. Nr. 108/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/1998, geändert wird (804 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als erste Rednerin Frau Abgeordnete Mag. Prammer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

18.36

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute eine sehr, sehr kleine Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft vor – eine sehr, sehr kleine Novelle, die sich ganz einfach auch deswegen abgezeichnet hat, weil es in der vergangenen Legislaturperiode möglich wurde, Regionalanwaltschaften zu schaffen, also Gleichbehandlungsanwälte nicht nur in Wien zu situieren, sondern auch in den Regionen, und damit auch klar war, dass wesentlich mehr Fälle an die Gleichbehandlungskommission herangetragen werden und somit auch mehr Arbeit auf die Gleichbehandlungskommission zukommen wird, und weil es auch logisch war, einen Schritt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite