Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 von der Tagesordnung
9.58
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits
(Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Nationalrates beantragen und beantrage gleichzeitig auch eine Debatte über diesen meinen Antrag. Begründen möchte ich das wie folgt:Ich habe über die Medien, ORF Online und auch heute im "Morgenjournal" die Nachricht vernommen, dass die Koalitionsparteien beabsichtigen, anlässlich der geplanten Änderung des Strafgesetzbuches unter Tagesordnungspunkt 1 des heutigen Vormittages einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung im Nationalrat einzubringen, in dem es massive Änderungen des Strafgesetzbuches gibt.
Herr Präsident! Die inhaltliche Dimension dieses Antrages kann ich nicht beurteilen, denn die Opposition kennt diesen Antrag bis jetzt nicht. Ich weiß nur, was in ORF Online steht: dass man beabsichtigt, etwas zu tun. Deshalb kann ich dazu auch nicht Stellung nehmen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die grüne Fraktion durchaus gesprächsbereit ist, wenn es eine Notwendigkeit gibt, gesetzliche Bestimmungen angesichts der neu entstandenen, jetzt auch weltpolitischen, aber auch innenpolitischen Situation zu ändern.
Was wir aber keinesfalls akzeptieren können, ist, dass in diesem Parlament eine Praxis eingeführt wird, mit der das Strafgesetzbuch in zweiter Lesung geändert wird.
Herr Präsident! Ich bin schon seit einigen Jahren im Justizausschuss des Nationalrates tätig, und dieser ist für seine sorgfältige Arbeit bekannt. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass der Justizausschuss seit einem Jahr von einer Enquete-Kommission begleitet wird, die sich genau diesen Fragen der Änderung von strafrechtlichen Bestimmungen in unserem Land widmet. Darum ist es uns völlig unverständlich, warum man nicht beim seit Jahren bewährten Procedere, warum man nicht bei dieser geübten Praxis bleibt, nämlich Änderungen des StGB im Ausschuss zu diskutieren und den Rat von Fachleuten – so wie uns die Experten jetzt in dieser Enquete-Kommission zur Verfügung stehen – einzuholen, und zwar abseits der Frage der Zustimmung oder von Mehrheiten.
Deshalb auch mein Antrag auf Absetzung von TOP 1 von der heutigen Tagesordnung.
Bei der nächsten Sitzung des Nationalrates im November kann dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung kommen, wenn dazwischen in einer Sitzung des Justizausschusses diese von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen auch diskutiert worden sind. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
10.01
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Meine Damen und Herren! Wie Sie gehört haben, geht es hier nicht um eine Einwendung und Einwendungsdebatte, sondern um einen auf § 49 Abs. 5 gestützten Antrag, der es ermöglicht, einen Tagesordnungspunkt der Tagesordnung hinzuzufügen beziehungsweise einen von der Tagesordnung abzusetzen. Dafür wäre allerdings eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.Bevor ich aber diese Sachabstimmung durchführe, ist auch über den Antrag abzustimmen, der sich auf § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung stützt, darüber eine Debatte abzuhalten. Einer bisherigen Praxis folgend, werde ich jenen Fraktionen, die es wünschen, Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme geben. Dann werden wir über den Antrag betreffend Durchführung einer Debatte abstimmen. Falls dieser Antrag eine Mehrheit findet, wird die Debatte geführt werden. Falls er keine Mehrheit findet, findet gleich die Sachabstimmung selbst statt.
Zu einer kurzen Stellungnahme hat sich Herr Klubobmann Dr. Khol zu Wort gemeldet. – Bitte.
10.03
Abgeordneter Dr. Andreas Khol
(ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss wissen, worum es geht. (Abg. Mag. Maier: Das wollen wir ja