Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 94

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Diese Bundesregierung hat den Prozess der Verwaltungsreform in den letzten eineinhalb Jahren in Gang gesetzt und kann bereits große, sichtbare Erfolge verbuchen. Das Verwaltungsreformgesetz 2001 bringt eine Vielzahl von Maßnahmen und Reformprojekten, die durch Begleitmaßnahmen, Strukturmaßnahmen in den einzelnen Ressorts ergänzt werden. E-Government wird durch eine eindeutige Identifikation der Partei gegenüber der Behörde möglich. Ein klares Konzept für e-Government wird daher notwendig sein.

Die Justiz hat im Bereich e-Government eine Vorreiterrolle, viele Projekte sind bereits in Umsetzung. Stichworte dazu sind: Verfahrensautomation "Redesign", Videokonferenzen zur Einvernahme vor Gericht und e-Learning, das für Rechtspraktikanten bereits Realität ist. Auch eine neue Gerichtsorganisation wird notwendig sein, um die Rechtsprechung in Österreich bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung auf höchstem Qualitätsniveau zu halten.

Der durchschnittliche Bürger ist einmal in seinem Leben persönlich bei Gericht, und er hat dort das Recht, neben dem mitgebrachten hochspezialisierten Rechtsanwalt auch einen hochspezialisierten Richter vorzufinden. Es ist wichtig, dass die Länder in ihren Verhandlungen auch in diesem Punkt dem Wunsch der Bürger, nämlich der Kunden, nach einer zeitgemäßen Gerichtsorganisation Rechnung tragen.

Unser Klubobmann, Ing. Peter Westenthaler, hat die Verwaltungsreform als großen Wurf bezeichnet, und es sollten alle Parlamentsparteien diesen ersten großen Schritt der Verwaltungsreform mittragen.

In diesem Zusammenhang bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage eines Verwaltungsreformgesetzes 2001, 885 der Beilagen, ein.

Der Abänderungsantrag enthält insbesondere Änderungen bei den In-Kraft-Tretens-Bestimmungen, eine Neuformulierung des Strahlenschutzgesetzes sowie eine Änderung des Ärztegesetzes. – Ich bitte Sie, Herr Präsident, den Abänderungsantrag in die Beratungen einzubeziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht. Er wurde auch schriftlich überreicht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen und im Übrigen dem Stenographischen Protokoll beilegen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Krüger und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage eines Verwaltungsreformgesetzes 2001 (885 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Es wird jeweils im Einleitungssatz

a. des Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991) die Wortfolge "zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. .../2001 und das Bundesgesetz BGBl. I


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