Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 16

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Abgeordnete! Ich gehöre nicht zum Bezieher- und Leserkreis von derartigen Zeitungen – das nehme ich für mich wohl in Anspruch. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber sie offenbar! Petrovic liest solche Zeitungen! – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

Ich weise jedoch schon darauf hin, dass wir in Österreich erstens sehr klare und sehr scharfe rechtliche Bestimmungen gegen Antisemitismus beziehungsweise gegen neonazistische Tendenzen haben. Dies sind Offizialdelikte, jeder Staatsanwalt ist also verpflichtet, von sich aus tätig zu werden, wenn ihm Derartiges zu Ohren oder vor die Augen kommt!

Zweitens haben wir in Österreich ein Presseförderungsgesetz, das nicht von dieser Bundesregierung gemacht worden ist, sondern meines Wissens aus dem Jahr 1984 oder 1985 stammt und in dem die Richtlinien für die Presseförderung ganz klar definiert sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Wittmann, bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Wird im neuen System der Presseförderung ein ähnlich gelagertes Modell der so genannten kleinen Presseförderung für nicht so auflagenstarke Magazine vorgesehen sein? Wird in diesem Bereich eine teilweise Abgeltung der Erhöhung der Posttarife vorgesehen sein?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das sind zwei Fragen. Was die erste Frage betrifft, so ist das in den Reforminhalten, die der Medienstaatssekretär bespricht, nicht vorgesehen.

Zur zweiten Frage, jene betreffend die Posttarife, darf ich Sie darauf hinweisen, dass mit Hilfe eines von der Bundesregierung eingesetzten Mediators, der sehr gut gearbeitet und die Standpunkte der Post sowie jene des Verbandes Österreichischer Zeitungen quasi koordiniert hat, mittlerweile ein auf breite Basis gestellter Konsens zustande gekommen und sichtbar ist, den ich nachhaltig unterstütze. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 3. Anfrage. – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundeskanzler!

118/M

Warum haben Sie beziehungsweise die Bundesregierung der rechtsextremen Zeitschrift "Zur Zeit", in der sich sogar ein Herr Istvan Csurka antisemitisch betätigen darf, eine Publizistikförderung in der Höhe von 800 000 S zuerkannt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Auch für Sie gilt, was ich gerade vorhin jemand anderem gesagt habe: Wenn Sie solche Vorwürfe erheben, dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass es ein österreichisches Strafgesetz gibt, durch das Sie als Bürger sogar verpflichtet sind, tätig zu werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Ja, genau! Anzeigen!) Ich würde Sie daher bitten, nicht nur die Fragestunde dafür einzusetzen, sondern falls Sie der Meinung sind, dass darin der österreichischen Rechtslage widersprechende Thesen gebracht worden sind, auch die notwendigen rechtlichen Schritte zu setzen.

Zweiter Punkt: Wir haben, wie schon erwähnt, ein Presseförderungsgesetz aus dem Jahr 1985, in dem präzise definiert ist, wer von der Förderung ausgeschlossen ist. Das sind keine inhaltlichen Kriterien, vielmehr sind etwa Kundenzeitschriften, die Presseorgane von Interessenvertretungen oder reine Fachpresse ausgeschlossen. Ansonsten gibt es keine inhaltlichen Auflagen. (Abg. Ing. Westenthaler: Klestil gibt dieser Zeitung Interviews!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite