Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 19

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Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

112/M

Welche Verbesserungen bringt die nach 30-jähriger Diskussion nunmehr zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Verwaltungsreform für den Bürger?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Erstens wird der Bürger nach dieser Verwaltungsreform wissen, dass seine Anlaufstelle, sein Bürgerzentrum die Bezirkshauptmannschaft ist. Zweitens kann er sich jetzt schon darauf einstellen, dass er mit den neuen elektronischen Möglichkeiten ganz anders bedient werden wird und ganz andere Möglichkeiten in der Kommunikation mit seiner Behörde haben wird – ab 2003 gibt es etwa die elektronische Steuererklärung, wir werden im nächsten Jahr bereits das elektronische Gesetzgebungsverfahren einführen, sodass man sich über Begutachtungen und deren Zwischenstände dann über Internet informieren kann –, und die verpflichtende Verfahrenskonzentration bei der BH wird dazu führen, dass vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen nicht mehr gleichsam "hin- und herlaufen" müssen, sondern dass die Verfahren wirklich konzentriert werden.

Zusätzlich arbeiten wir auch an bestimmten anderen Erleichterungen: mehrjährige Förderungszusagen etwa im Kulturbereich – das hilft den Künstlern, gibt ihnen Rechtssicherheit –; die Verlängerung der Begutachtungsfristen, die Neuregelung der Begutachtung für neue Kraftfahrzeuge wird dem Fahrzeughalter, allen Österreichern miteinander, pro Jahr ungefähr 200 Millionen Schilling ersparen; das Verfahren vor den Agrarsenaten soll deutlich vereinfacht werden, was natürlich vor allem den Bauern helfen wird; die zahlreichen Bewilligungspflichten, die es heute im Gesundheitswesen gibt, sollen vereinfacht und zu einfachen Meldepflichten, zu Anzeigeverpflichtungen gemacht werden, und das hilft natürlich denjenigen, die einen solchen Beruf ausüben.

Die sehr heftig diskutierte Zusammenlegung von Bezirksgerichten etwa hat auch den ganz wesentlichen Vorteil, dass dadurch der Bürger nicht einen oder zwei Tage lang ein Service in einer Klein stelle, einem Bezirksgericht, bekommt, sondern ein volles Service bekommen kann. Ebenso werden durch die Reform der Gendarmerieposten einfach mehr Personen auf der Straße für die Sicherheit unterwegs sein und nicht für Verwaltungen eingesetzt.

Ähnliches gilt auch für die Schulverwaltung: Die Zahl der Lehrer, die in der Verwaltung tätig sind, wird um 10 Prozent reduziert, was bedeutet, dass mehr Lehrer für die Kinder, für die Jugendlichen pädagogisch tätig sein können.

Ich glaube, es wird jeder etwas davon haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Die Verwaltungsreform soll auch zu Einsparungen für den Bund führen. Wie hoch ungefähr können Sie diese beziffern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Insgesamt durch den Finanzausgleich 22 Milliarden Schilling und durch die Verwaltungsreformen noch einmal so viel – davon kommt ein Teil, etwa 3,5 oder 3,6 Milliarden Schilling, von den Ländern –, sodass wir mit diesen zwei großen Schritten das Budget in Summe mit an die 55 Milliarden Schilling ausgabenseitig entlastet haben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger, bitte.


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