Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 67

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und damit Geld, das vielleicht den österreichischen Bauern zustünde, in Europa, in einer erweiterten Union, missbräuchlich verwendet wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.26

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte.

12.26

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Kapitel "Veranlagung, Betriebsprüfung und Steuerleistung von Größtbetrieben" beschäftigen, wo der Rechnungshof auf den Seiten 131 ff. den Zeitraum 1995 bis 1999, also eine Ära unter sozialdemokratischen Finanzministern, einer kritischen Prüfung unterzogen hat.

Meine Damen und Herren! Seit Jahren versucht die Sozialdemokratie den Bürgern in Österreich einzureden, dass sie eine Steuerpolitik für den "kleinen Mann" mache. Seit Jahren verkündet die SPÖ ihr Ziel, durch die Steuerpolitik eine Umverteilung von oben nach unten durchzuführen. – Seit Jahren kritisieren wir Freiheitliche, dass dem nicht so ist, sondern – ganz im Gegenteil! –, dass die sozialdemokratischen Steuergesetze eine Umverteilung von unten nach oben darstellen, dass es sich die Großen richten können und die Kleinen blechen müssen.

Ich bin dem Rechnungshof durchaus dankbar dafür, dass er hier eine klare Sprache spricht. Ich bedanke mich für die penible Prüfung und für die klaren Stellungnahmen auf den Seiten 131 ff.

So stellt der Rechnungshof unter anderem fest, dass es eine Vielzahl von Maßnahmen der Steuervermeidung gibt, wobei die Größtbetriebe gegenüber den klein- und mittelständischen Unternehmen wesentlich bevorzugt sind. Wesentlich bevorzugt sind! Das ist die klassische SPÖ-Steuerpolitik für die Großen, die Konzerne und Stiftungen.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich den Rechnungshofbericht weiter anschaut, dann kommt man zu durchaus dramatischen Erkenntnissen. Der Rechnungshof stellt fest, dass körperschaftsteuerpflichtige Rechtsträger Verlustvorträge in Höhe von mehreren hundert Milliarden Schilling angesammelt haben. Was bedeutet das in der Praxis? – Dass derartige Betriebe in den nächsten Jahren, wenn nicht Jahrzehnten keinen einzigen Schilling, außer der Mindestkörperschaftsteuer, an Ertragsteuern abliefern werden. Das bedeutet, dass sich jene Betriebe durch steuerliche Sonderstellungen Privilegien erarbeitet haben, dass sie trotz Gewinnen von mehreren hundert Milliarden Schilling in den nächsten Jahren keine Steuern zahlen werden. – Ein Ergebnis sozialdemokratischer Steuerpolitik.

Wenn man weiß, dass allein diese Verlustvorträge einen Steuerausfall von rund 100 Milliarden Schilling ergeben, dann sieht man, wie notwendig eine Wendepolitik in der Steuerpolitik durch diese neue Regierung war. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch verständlich, warum diese neue Regierung Verlustvorträge nur mehr bis zu 75 Prozent der positiven Einkünfte als zulässig erachtet und der Rest hinausgeschoben werden muss.

Es ist auch verständlich, wenn man weiß, dass Größtbetriebe durch eine späte Abgabe der Steuererklärungen, durch Hinauszögern von Steuerzahlungen, durch zu geringe Vorauszahlungen dem Staat einen Zinsenverlust – wie im Rechnungshofbericht festgestellt wird – von 700 Millionen Schilling zugefügt haben. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 700 Millionen Schilling!

Ich darf an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes eine Frage richten. Er hat namentlich das Umgründungssteuergesetz als Steuerprivileg angeführt. Welche anderen Steuerprivilegien zugunsten der Großen sehen Sie noch? Und um welche Branchen handelt es sich bei diesen rund 300 umsatzgrößten Betrieben?


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