Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 187

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien! Stimmen Sie bitte im Sinne der Konsumenten dem Abänderungsantrag zu – wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, und Sie haben gesagt, Sie werden sich das überlegen –, und wir werden Ihrem Antrag zustimmen. (Abg. Böhacker: Wir haben geprüft und sind fündig geworden!) Wenn Sie aber nicht zustimmen, können auch wir von der SPÖ-Fraktion dem Punkt 15 nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Die Wiener Städtische lehnt das explizit und vehement ab!)

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit zur Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fink. – Bitte.

19.59

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Eingangs gratuliere auch ich dem Burgenland zur 80-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich. Herrn Ing. Kaipel möchte ich sagen: Man wird wohl stolz auf sein Bundesland sein dürfen. Ich bin das als Steirer auf mein Bundesland ebenso. (Abg. Dietachmayr: Jeder ist stolz auf sein Bundesland!)  – Ich hoffe zumindest, dass es so ist.

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2001 werden 16 Steuergesetze geändert. In dieser Änderung finden sich erstens keine Belastungen. Das alles wurde heute bereits gesagt. Zweitens wird die Steuerbürokratie abgebaut. Drittens werden die Stempelmarken abgeschafft; diesmal handelt es sich dabei nicht bloß um eine populistische Maßnahme. Viertens werden mit diesem Bundesgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein elektronisches Verfahren zur Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer und Gesellschaftssteuer geschaffen.

Das bedeutet für den Bürger Folgendes: Für die Selbstberechner werden vor Ort sämtliche Erledigungen durchgeführt – One-Stop-Shop –, und es fallen sämtliche mit diesen Geschäftsfällen in Zusammenhang stehenden Amtswege weg. Für die Finanzverwaltung bedeutet das, dass die raschere Realisierung der Abgabenansprüche erfolgt.

Allerdings habe ich da als Finanzbeamter immer Bedenken, weil ich mein Finanzamt kenne. Wenn ich dort nur die Aufstellung der Werbungskosten mit der Erklärung vorlege, dann werden der ganze Akt und sämtliche Belege verlangt. (Abg. Böhacker: Aber nicht immer!) Da besteht meiner Ansicht nach Handlungsbedarf, Herr Staatssekretär, dass auch die Finanzämter angewiesen werden, dies wirklich durchzuführen. Wenn es so durchgeführt wird, wie das Gesetz es vorsieht, dann bedeutet das für den Bürger wirklich eine Entlastung. So wollen wir es alle! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Böhacker: Aber die Kontrolle muss schon gewährleistet bleiben! – Abg. Fink  – das Rednerpult verlassend –: Das ist selbstverständlich!)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

20.02

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Angesichts der Rednerliste in aller gebotenen Kürze: Herr Kollege Böhacker, ich weiß nicht, ob Sie heute den ganzen Tag lang zugehört haben. Wenn Sie unserem Budgetsprecher zugehört haben, dann wissen Sie, wieso zurzeit ein Nulldefizit ausgewiesen werden kann. Die so genannten kleinen Leute, für die Sie in Opposition jahrelang eingetreten sind, zahlen überwiegend die Zeche, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) Das ist eine Tatsache. (Abg. Böhacker: 20,6 Prozent ...!) Die Zahlen, die unser Sprecher vorgelegt hat,


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