Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 15

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Nach dem Bundesbetreuungsgesetz, das wir zu vollziehen haben, werden alle hilfsbedürftigen Asylwerber betreut, die an der Feststellung ihrer Identität mitwirken.

Wir werden daher die Asylwerber in den sechs Bundesbetreuungsstellen und in dem einen oder anderen privaten Beherbergungsbetrieb betreuen, wobei es derzeit um etwa 4 200 Asylwerber geht. Da in den Wintermonaten der Zustrom von Asylwerbern erfahrungsgemäß abnimmt und auch auf Grund der neuen Situation in Afghanistan Experten davon ausgehen, dass der Zustrom von Menschen aus Afghanistan rückläufig sein wird, kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die derzeitigen Unterbringungsmöglichkeiten ausreichen werden, um diesbezüglich über den Winter kommen zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Sie haben soeben selbst die Zahl von zirka 4 200 Asylwerbern erwähnt. Nach den Zahlen des Innenministeriums mit Stand 1. November 2001 sind 4 228 Asylwerber in Österreich in Bundesbetreuung. Dem gegenüber steht eine Zahl von 25 170 Asylanträgen in diesem Jahr! Da jetzt der Rest – und das sind ja immerhin 21 000 Asylwerber! – deshalb nicht in Bundesbetreuung genommen wird, möchte ich Sie fragen:

Meinen Sie, dass 21 000 Asylwerber nicht an der Feststellung ihrer Identität mitwirken, oder sind diese 21 000 in keiner Weise unterstützungsbedürftig? (Zwischenrufe der Abgeordneten Kiss und Dr. Puttinger. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Nach dem geltenden Bundesbetreuungsgesetz haben wir die Möglichkeit, jene Asylwerber, die an der Feststellung ihrer Identität mitwirken, in Bundesbetreuung zu verpflegen. Das tun wir auch.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schweitzer, bitte.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Ich habe bei einer Veranstaltung im Burgenland erfahren, dass die Slowakei für kurze Zeit beziehungsweise noch immer in manchen Fällen kein sicheres Drittland ist, was bedeutet, dass illegale Grenzgänger nicht abgeschoben werden können, sondern in Österreich verbleiben dürfen. Ist dieser Zustand noch aufrecht, oder hat sich inzwischen etwas daran geändert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist festzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof der Slowakei und auch anderen Nachbarländern in einem Erkenntnis in bestimmten Fällen die Drittstaatsicherheit aberkannt hat, was genau jene Rechtsfolge hat, die Sie eben geschildert haben. Wir haben daher zuerst eine österreichische Gesetzesinitiative gestartet – ein Danke an das Parlament, dass das sehr rasch gegangen ist –, um diesbezüglich eine entsprechende Sicherheit zu schaffen.

Wir haben darüber aber auch sehr direkte und sehr offene Gespräche mit unseren Nachbarn geführt. Ich sage Ihnen ganz offen: Meiner Ansicht nach ist es nicht vereinbar, dass ein Land Mitglied der Europäischen Union werden soll, gleichzeitig aber kein sicherer Drittstaat ist. Ich darf jedoch dem Parlament berichten, dass die Slowakei in dieser Hinsicht auf einem sehr guten Weg ist. Die Gesetzesinitiativen für die entsprechenden Anpassungen sind auf dem Weg, sie liegen im Parlament und stehen vor dem Abschluss! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite