Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 101

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Ich bin wirklich kein Wirtschaftsfeind, aber hier sollte doch noch etwas gemacht werden. Wenn man in diese Denkarbeit noch einige Kilokalorien investiert, wird sich vielleicht etwas ändern, vorher anscheinend nicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

14.48

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Grünewald, ein guter Arbeitnehmerschutz liegt im Interesse des Betriebes und der Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Ofner. ) Hierin sind wir uns beide einig; was die Maßnahmen, was den Weg dorthin anbelangt, gibt es jedoch einige Differenzen, einige Unterschiede. Ich möchte mich bemühen, das jetzt ein wenig auszuleuchten.

Aus meiner Sicht sprechen die Zahlen an und für sich eine deutliche Sprache. Es war in den letzten Jahren, 1995 bis 2000, ein ständiger Rückgang bei den Arbeitsunfällen zu verzeichnen. Nur einmal, von 1998 auf 1999, hat es einen leichten Anstieg um 3,9 Prozent gegeben, und dieser war unserer Meinung nach mit dem Meldeverhalten der Betriebe im Zuge der Umstellung der Präventivdienste zu begründen, und zwar deswegen, weil einfach viele keinen Krankenstand mehr gemeldet haben, sondern dann eben auf Grund der Beratung einen Unfall.

Aber schon von 1999 auf 2000 gibt es wieder einen Rückgang um 2,2 Prozent zu verzeichnen. Das bedeutet auch: Insgesamt liegt Österreich in ganz Europa bei den Arbeitsunfällen hinter Finnland an der zweitbesten Stelle. Es gibt also eine sehr hohe Qualität, was den Arbeitsschutz in dem Bereich anbelangt.

Nun wollen wir das mit Unterstützung der Arbeitsinspektion entsprechend gewährleisten, und hierbei ist die Tendenz – das steht auch im Gesetz –, stärker in Richtung Beratung statt in Richtung Strafen zu gehen. Was ist die Konsequenz bis jetzt? Es gibt im Vergleich 2000/1999 einen leichten Anstieg der Kontrollen, von 95 400 auf 96 300. Demgegenüber steht ein starker Anstieg der Beratungen von 19 600 auf 25 000.

Was ist der Effekt gewesen? Die Übertretungen haben stagniert, sind in etwa gleich geblieben, die Strafanzeigen sind um 25 Prozent zurückgegangen. Daher: Beratungen sind wesentlich effizienter für den Arbeitnehmerschutz als Kontrollen, insbesondere wenn sie auf Strafen hinauslaufen. Das heißt, es gibt eigentlich eine sehr, sehr positive Entwicklung.

Das nunmehr vorliegende Gesetz versucht, genau diese Intentionen, das heißt, dass einerseits die Arbeitsunfälle zurückgehen und andererseits die Betriebe von Bürokratie und dergleichen mehr entlastet werden, entsprechend zu unterstützen. Und genau diesen Punkt Bürokratieabbau haben Sie beispielsweise angesprochen.

Wenn es bei Verletzung der Aushangpflicht keine Strafe mehr gibt, dann klingt das im ersten Moment so, als müsse man nicht mehr aushängen. Im Gesetz jedoch ist das gekoppelt mit der Verpflichtung, EDV-Maßnahmen in der Weise zu nutzen. In unserer modernen Zeit muss ich doch nicht alles auf das schwarze Brett stecken, wenn ich andere Möglichkeiten habe. – Das ist nur ein Punkt.

Beratung statt Strafe ist ein weiterer Punkt, den Sie, glaube ich, auch angesprochen haben. Der Entfall der Verpflichtung bei geringfügiger Übertretung ist jetzt vorgesehen, im Wiederholungsfall ist aber jetzt jedenfalls eine Strafe auszusprechen – und das waren in der Regel eher Kleinigkeiten.

Im bürokratischen Bereich gibt es also entsprechende Entlastungen, teilweise sind es emotionale Dinge, beispielsweise dass der Arbeitsinspektor, der sich bis jetzt nicht anmelden durfte, das in Zukunft nach seinem Ermessen – wenn es der Amtshandlung nicht schädlich ist und auch den betrieblichen Erfordernissen entspricht – definieren kann. Er kann es ausrichten, kann sei


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