Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 139

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 467/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnenentschädigung nach Behandlungsfehlern (870 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 469/A (E) der Abgeordneten Manfred Lackner und Genossen betreffend die Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht (871 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenredner hat sich Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.25

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bedauernswert, wer krank wird; ein armes Schwein, bei dem die Behandlung danebengeht – nämlich deshalb, weil die Betroffenen keine Rechtsgrundlage finden werden, um zu ihrem Recht zu kommen.

Meine Damen und Herren! Wir begrüßen jede Maßnahme, die nach Behandlungsfehlern eine außergerichtliche, eine schnelle und unbürokratische Schadensersatzlösung gewährleistet, allerdings nur dann, wenn die Entschädigung auch adäquat ist.

Ich unterstelle Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dass Sie das nicht wollen, denn Sie lassen zu, dass die Entscheidungen weitestgehend im rechtsfreien Raum ohne ausreichende Rechtskenntnisse der Entscheidungsstellen erfolgen. Da besteht schon die Gefahr, dass Abfindungen nicht der tatsächlichen Entschädigungshöhe entsprechen.

Wenn man schaut, wer in diesen Schlichtungsstellen sitzt, dann wird diese Vermutung nur noch verstärkt: Auf der einen Seite sind Mitglieder der Ärztekammer darin vertreten. Da kann man schon davon ausgehen, dass der eine Arzt dem anderen nicht wehtun wird. Auf der anderen Seite sitzen die Vertreter der Rechtsträger in diesen Gremien, bei denen natürlich auch auf Grund des Geldmangels die Neigung bestehen wird, mit den Argumenten, das Verfahren werde lange dauern, es würden hohe Rechtsanwaltskosten anfallen und überdies sei das Ergebnis offen, eine Einigung unter dem tatsächlichen Wert zu erreichen.

Das, meine Damen und Herren, ist nicht unser Zugang. Wir Sozialdemokraten wollen nicht, dass die Patienten unter Druck kommen, wollen nicht, dass sie billig abgespeist werden.

Wir Sozialdemokraten haben daher die beiden vorliegenden Anträge eingebracht. Sie sind Ihnen im Detail bekannt. Es geht dabei nicht darum, die Ärzte zu kriminalisieren, sondern darum, eine optimale Lösung für die Patienten zu finden – und das bedarf einer eindeutigen Rechtsgrundlage, das bedarf einer österreichweiten Normierung der Arbeit der Schiedsstellen, und das bedarf auch der Einbindung aller Medizinberufe. Genau das bewirken wir mit diesen beiden Anträgen.


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