Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 95

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füllenden Fleischuntersuchungs-Tierärzte, die sie kontrollierenden Amtstierärzte und die ihnen vorstehenden Veterinärdirektoren gut beraten sind, diese Schulungen zügig und umfassend durchzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache Sie außerdem auf einen Zustand aufmerksam, der in der Öffentlichkeit vielleicht noch nicht hinlänglich gewürdigt worden ist. An dem Tag, als die Verwechslung geschah, gab es in diesem Schlachtbetrieb auch eine Überprüfung vor Ort durch einen Veterinär, der im Auftrag der EU dort prüfte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da immer wieder die EU im Zusammenhang damit angeführt wird, dass EU-Grundlagen von uns zu wenig berücksichtigt werden, stelle ich fest: Man sieht, dass auch bei Berücksichtigung aller Verordnungen der Europäischen Union und einer vorhandenen Überkontrolle menschlicher Irrtum trotzdem nicht auszuschließen ist. Wir haben daher das System so sicher zu machen, dass dann, wenn menschlicher Irrtum auftritt, durch gentechnologische Nachuntersuchungen eine zweifelsfreie und auch vor Gericht haltbare Identifizierung sowie Zuordnung aller Proben möglich ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf darauf hinweisen, dass die Überprüfungen – wenn ich richtig informiert bin – unter Anwesenheit der Staatsanwaltschaft noch einmal den gesamten gentechnologischen Weg beschritten haben und dass unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft nochmals sämtliche Proben gentechnologischen Überprüfungen unterzogen worden sind. Auch diese Überprüfungen haben zu dem gleichen Ergebnis geführt.

Daher fühle ich mich berechtigt, zu sagen, dass wir den ersten BSE-Fall bei einem österreichischen Rind mit 70 Monaten aus einem Betrieb mit österreichischer Fütterbasis und zugekauften Futtermitteln österreichischer Provenienz beziehungsweise aus in Österreich ordnungsgemäß und legal verkaufenden Quellen haben. Der betroffene Betrieb konnte ja auch eine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen, die weit über den Geburtstermin des Rindes zurückreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass man für die Öffentlichkeit und zur Beruhigung des Marktes sowie der Wirtschaftssituation Folgendes feststellen kann: Die Rückholaktionen waren auch dort erfolgreich, wo sie gesetzlich nicht notwendig waren. Die Rückholaktionen waren dort, wo sie gesetzliche Übertretungen verursacht haben, zu 100 Prozent erfolgreich. Die Ausschlachtungsmethoden vor Ort haben die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf Risikomaterial zu 100 Prozent eingehalten. Die gentechnischen Untersuchungsmöglichkeiten haben so, wie wir sie in unserem Haus für den Fall von Verwechslungen vorgesehen haben, ein volles und zutreffendes Ergebnis gebracht.

Ich glaube, das Wichtigste in der heutigen Diskussion ist, dem Konsumenten versichern zu können, dass er sicher ist und dass österreichische Produkte von österreichischen Bauern auch in Zukunft hohe Sicherheit haben werden. Ich bitte alle Damen und Herren, dies in ihren Berichterstattungen zu berücksichtigen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.45

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der grüne Klub hat am Montag in einem Schreiben an Bundesminister Haupt und an den Nationalratspräsidenten angeregt, dass genau diese Frage der Vorkommnisse – möglicherweise auch des Kriminalfalls – rund um den ersten BSE-Fall in Österreich zum Gegenstand einer parlamentarischen Debatte gemacht werden soll. Das ist uns abschlägig beantwortet worden.

Es ist unbestritten, dass gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung Mitglieder der Bundesregierung jederzeit berechtigt sind, in den Sitzungen des Nationalrates auch zu Gegenständen, die nicht in Verhandlung stehen, mündliche Erklärungen abzugeben. Meiner Einschätzung nach


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