war dies jetzt ohne Zweifel eine derartige Erklärung, und zwar insbesondere zu den medizinischen und aufklärungsbedürftigen Umständen dieses Falles.
Es heißt in § 19 Abs. 2 GOG: "In einem solchen Fall" – nämlich wenn das Mitglied der Bundesregierung von dieser jederzeit bestehenden Möglichkeit Gebrauch macht – "hat das Mitglied der Bundesregierung seine diesbezügliche Absicht dem Präsidenten nach Möglichkeit vor Beginn der Sitzung bekanntzugeben."
Ich gehe davon aus, dass diese Möglichkeit, dem Präsidenten von der Abgabe dieser Erklärung Mitteilung zu machen, offenbar auf Grund des Laufes der Ereignisse nicht bestand. Ich nehme an, dass es an diesem Vormittag auch Krisenbesprechungen oder Sondersitzungen gab. Ich sehe mich insofern bestätigt, als nun doch eine derartige Erklärung abgegeben worden ist, halte es aber für unerlässlich und demokratiepolitisch geboten, dass dieses Haus auch die Möglichkeit hat, über diese Erklärung zu reden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es wird nämlich auch auf diese Details eingehend und nicht nur generell zu debattieren sein, was die möglichen konjunkturellen Aspekte von BSE betrifft. Jetzt sind auf der Rednerliste insbesondere die Abgeordneten der diversen Wirtschafts- und Finanzausschüsse gemeldet, nicht jedoch die speziell mit der Agrar- und BSE-Thematik Befassten. Überdies war es meiner Ansicht nach eindeutig eine gesonderte und in sich geschlossene Erklärung des Bundesministers.
Ich stelle daher den Antrag, diese Erklärung des Herrn Bundesministers zum Gegenstand einer eigenen Debatte im Anschluss an die jetzige Konjunkturdebatte zu machen und darüber eine Entscheidung des Nationalrates herbeizuführen.
Herr Präsident, falls Sie diesbezüglich noch Beratungen mit den Mitgliedern der Präsidiale wünschen, so rege ich an, die Sitzung ganz kurz zu unterbrechen, um uns die Möglichkeit zur Planung darüber zu geben, wann wir die Debatte über diese Erklärung des Herrn Bundesministers durchführen werden. (Beifall bei den Grünen.)
13.49
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol zu Wort gemeldet. – Bitte.13.49
Abgeordneter Dr. Andreas Khol
(ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Meine Damen und Herren! Ich bin in dieser Hinsicht genau gegenteiliger Meinung. Der Herr Bundesminister hat sich nach § 19 Abs. 1 GOG zu Wort gemeldet. Das war eine Wortmeldung in einer laufenden Debatte. In der laufenden Debatte kann er zu dieser Sache sprechen, nachdem vorher – Herr Bundesminister, ich habe Ihre Stellungnahme, als der Herr Vorsitzende mit Ihnen gesprochen hat, am Fernsehapparat gehört, und ich habe auch die ganze Debatte von 9 Uhr bis 13.15 Uhr verfolgt – mehrfach BSE angesprochen worden ist. Es ist sogar verlangt worden, dass man diesbezüglich Dinge sagt. (Abg. Achatz: Von den Grünen! – Abg. Mag. Schweitzer: Die Grünen haben das gewollt! Frau Petrovic!)Frau Kollegin Petrovic! Ich finde, das ist ein venire contra proprium factum, was Sie hier machen. (Abg. Dr. Petrovic: Nein!) Das heißt, Sie verlangen etwas – und wenn es gemacht wird, dann rügen Sie es.
Meiner Ansicht nach war dies eine Wortmeldung nach § 19 Abs. 1 GOG. Da kann der Minister reden, solange er will. Das darf man diesem Herrn Minister nicht allzu oft sagen (Heiterkeit), aber trotzdem kann er reden, solange er will. Er wurde nicht zur Sache gerufen, weil er zur Sache gesprochen hat. § 19 Abs. 1 sieht keine Abstimmungen vor.
Iura novit curia – Sie werden entscheiden, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.50