Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 87

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12.48

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Österreichische Staatsbürger, die während des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft geraten sind, bekommen eine Unterstützung, wenn es sich um osteuropäische Staaten gehandelt hat. Das ist die derzeitige Gesetzeslage. Die jeweilige Höhe der Entschädigung ist, wie wir wissen, gestaffelt nach der Länge der seinerzeitigen Gefangenschaft. Die Entschädigung gilt nicht als Einkommen und ist daher abgabenfrei. Darauf hinzuweisen erscheint mir wichtig, weil das viele noch nicht wissen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschluss des Anspruches auf Entschädigung für Gefangenschaften im Westen führte natürlich zu Unverständnis bei den Betroffenen, und das wurde auch sehr deutlich artikuliert. Vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen wurde argumentiert, für alle sei zu wenig Geld da.

Ich zitiere aus einem Schreiben vom 23. Februar 2001 an einen Betroffenen: Eine Ausdehnung dieser Regelung auf Kriegsgefangene im Westen wäre mit wesentlich höheren Kosten verbunden gewesen und konnte aus budgetären Gründen nicht umgesetzt werden. – So wurde voriges Jahr vom Sozialministerium argumentiert.

Aber nicht nur die Betroffenen, auch die Gewerkschaften sind aktiv geworden. In einer Resolution des Bundespensionistenausschusses des Österreichischen Gewerkschaftsbundes vom 15. Februar 2001 heißt es unter anderem: Es wird verlangt die Ausdehnung auf sämtliche Kriegsgefangene und verschleppte Personen – egal, ob es sich um Länder im Osten oder Westen handelte.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich weiters daran erinnern, dass auch der Pensionistenverband meiner Partei, der Sozialdemokratischen Partei, schon im Juni 2001 darauf drängte, das Gesetz im Sinne der heutigen Vorlage zu erweitern. Die "Wiener Zeitung" titelte am 27. Juni dazu: "SPÖ-Pensionisten fordern Entschädigung für alle".

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun wird mit der heutigen Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz dieser Anspruch auch auf Kriegsgefangene der Westalliierten ausgedehnt. Einer gerechten Forderung der Betroffenen, unterstützt durch die Gewerkschaften und den Pensionistenverband meiner Partei, wird heute entsprochen. Deshalb stimmt die SPÖ dieser Vorlage zu.

Eine letzte Bemerkung, sehr verehrte Damen und Herren, zu meinem Vorredner, dem sehr verehrten Herrn Abgeordneten Trinkl, der die neue soziale Dimension dieser Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Vorlage erwähnte: Mir fällt zum Begriff "neue soziale Dimension der Bundesregierung" aber auch ein: Pensionsanpassung 2002, Unfallrentenbesteuerung, Ambulanzbesuchsstrafgebühr und vieles andere. – Das nur, um der Wahrheit gerecht zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

12.52

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die nun vorgesehene Gesetzesänderung sollen nun auch endlich  – ich betone: endlich! – Kriegsgefangene der Westalliierten, zivilinternierte Personen, die außerhalb Österreichs festgenommen wurden, sowie Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben – das sind auch immerhin 1 000 Personen –, einen Entschädigungsanspruch, wie es ihn für in Osteuropa gefangene Kriegsteilnehmer nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz gibt, erhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass mit dieser Novelle nun in diesem Bereich Gerechtigkeit geschaffen wird und wir jetzt auch für die Gefangenen der Westalliierten eine Kriegsgefangenenentschädigung beschließen. Anspruchsberechtigt sind


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