Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 158

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Alpinvereine, die Naturfreunde und die Wanderer, die diese Tendenz auch bestätigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! Noch eines zu dieser Kann-Bestimmung in § 35, die Sie letztes Mal im Ausschuss, aber auch heute zitiert haben, die Sie als quasi Lockerung im Hinblick auf eine Zugangsgenehmigung für die Waldbesitzer sehen. Es ist ja grundsätzlich richtig, das nun auch von Amts wegen zu überprüfen ist, ob ein Betretungsverbot seitens des Waldeigentümers rechtmäßig ist oder nicht. Die Frage für mich ist nur, ob das Amt dies auch von sich aus und trotz seiner sehr, sehr dünnen Personaldecke – das haben Sie selbst bestätigt – auch erkennt oder ob nicht wie bisher dieser Antrag doch vom Beschwerdeführer gestellt werden muss, also von den Menschen, die sich wirklich ausgesperrt fühlen.

Herr Minister! Da die Behörde nunmehr auch den Zweck und vor allem auch den Rechtsgrund in ihre Beurteilung mit einzuarbeiten hat, werden – und das befürchte ich – strategisch gut angelegte Jagdgatter, die periodisch oder auch das ganze Jahr über zugesperrt sind, zunehmen und gesetzlich auch nicht verhindert werden können. Das ist meine Befürchtung.

Herr Minister! Den Geist – und Sie haben auch davon gesprochen –, der dem Gesetz aus dem Jahr 1975 und dem damals beschlossenen Kompromiss zwischen den Waldbesitzern auf der einen Seite und den Vertretern der Öffentlichkeit, die sich sehr für die Erholung suchenden Menschen aussprachen, auf der anderen Seite zugrunde lag, diesen Geist sehen wir durch diese Gesetzesnovelle stark gefährdet. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister! Sie haben in Ihrer Politik seit vielen Jahren und seit zwei Jahren mit der Mehrheit der schwarz-blauen Regierung die Wirtschaftsinteressen der Waldbauern deutlich vor die Wohlfahrtsaufgaben der österreichischen Wälder gestellt. Das neue Forstgesetz ist ein Schritt gegen die Menschen, die im Wald Entspannung und Erholung suchen, ein Schritt gegen alle Sport treibenden Menschen. Gegen solche Tendenzen wehren wir uns, und wir werden daher diesem Gesetz die Zustimmung verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)

17.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

17.22

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem neuen Forstgesetz werden die Interessen von 18 000 Tiroler Waldbesitzern neu geordnet und den Gegebenheiten der Zeit angepasst. Über 40 Prozent der Fläche unseres Landes sind von Wald bedeckt. Mit dem neuen Forstgesetz erhalten wir ein Paket von Bestimmungen, die einerseits dem Bürger Schutz gewähren und die Erholungs- und Freizeitfunktion des Waldes sicherstellen, aber andererseits auch die Wirtschaftsfunktion berücksichtigen. Der Nachweis dafür, dass wir unseren Wald durchforsten müssen, ist, dass bei uns in Tirol 900 Hektar im Jahr zuwachsen. Es kann in einer Kulturlandschaft, die unser wertvollstes Kapital für den Tourismus ist, wohl nicht sinnvoll sein, dass das Land zuwächst, sondern wir müssen das Land so gestalten und pflegen, wie wir das bisher gemacht haben. Das neue Forstgesetz gibt uns dafür einiges Werkzeug in die Hand. (Beifall bei der ÖVP.)

Man darf ja auch nicht vergessen, dass 25 Prozent des Waldes älter als 140 Jahre sind, und ein Wald, der nicht bewirtschaftet wird, stirbt. Wir müssen also Maßnahmen setzen, die Bürokratie abbauen, Hemmschwellen minimieren und zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft schaffen.

Die Kritik zum Thema Rodungen kann ich nicht nachvollziehen. Im Ausschuss ist nur sehr wenig fachlich argumentiert worden. Ich sehe diesbezüglich keine Gefahr. Es ist sowohl die Fläche als auch der Zeitraum begrenzt. Die Behörde hat Kompetenz, und Bauland braucht nach wie vor Widmungen. Und auch das kann ich Ihnen mit auf den Weg geben: Wald für Grünlandnutzung zu roden ist mit hohen Kosten verbunden. Das wird den Bauern, den Waldbesitzern sicherlich zu teuer sein.


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