Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 168

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Das neue Umweltförderungsgesetz bietet auch die Möglichkeit, Umweltinvestitionen im Ausland, sofern sie für die österreichische Klimapolitik und für die österreichische Klimastrategie relevant sind, mitzufördern. Ich halte das auch für sehr notwendig. Ich glaube, jeder von Ihnen hat dieses Schreiben der Firma PAREXPO aus Pardubice. in der Tschechischen Republik erhalten, in dem es heißt:

"Eine Reihe von gelungenen Installationen der Technologiekomplexe der österreichischen Firmen in den tschechischen Heizkraftwerken, die Biomasse verbrennen, zeugt davon, dass Sie unseren Gemeinden etwas anbieten können."

Ich glaube, dass wir damit auch unseren Nachbarn, insbesondere dort, wo die große Problematik mit Atomkraftwerken gegeben ist, einen Weg in die richtige Richtung weisen können und möchte hier noch die besonderen Punkte des neuen Umweltförderungsgesetzes herausarbeiten: Es ist klarer geworden, es ist durchschaubarer geworden, die Förderungseinreichungen befinden sich alle über die Kommunalkredit im Internet. Das heißt, wir haben eine Grundlage für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien in Österreich und auch in unseren Nachbarstaaten.

Besondere Freude herrscht auch darüber, dass es gelungen ist, dieses Umweltförderungsgesetz als eine einstimmige Initiative aller Parteien zustande zu bringen. Ich glaube, dass damit unser gemeinsames Ziel einer Umweltförderung für umweltrelevante Projekte im Inland wie auch im Ausland besonders vorangebracht wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

18.03

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die grüne Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf, dem Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, zustimmen. Wir haben an dieser Gesetzesvorlage im Prinzip nichts auszusetzen, im Gegenteil: Wir finden viele Neuerungen, was das Procedere der Abwicklung betrifft, eigentlich sehr positiv. Es war auch der Prozess, der zur Vorbereitung dieser Gesetzesnovelle geführt hat, von seinem Ablauf her sehr positiv. Es gab sehr viel Einbindung, auch von Institutionen, die auf hoher Qualitätsebene arbeiten, nämlich vor allem der Umweltförderkommission und der Kommunalkredit, wofür ich mich auch ausdrücklich bedanken möchte.

Was die formalen Strukturen betrifft, was das Ablaufprocedere der Umweltförderung betrifft, sind wir also zufrieden. Womit wir nicht zufrieden sind, ist die Ausstattung der Umweltförderung, und in diesem Zusammenhang ist ein sehr wesentlicher Punkt zu nennen, nämlich vor allem die Absicherung unserer völkerrechtlichen Verpflichtung im Rahmen des Kyoto-Abkommens. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist mittlerweile 18 Monate her, dass die so genannte Klimastrategie vom Umweltministerium fertig gestellt worden ist, in der für die Umsetzung des Kyoto-Zieles sehr klar ein Finanzierungsbedarf in der Höhe von 1,25 Milliarden Schilling ausgewiesen ist. Bis zum heutigen Tage ist das Klimaschutzziel aber nicht ausfinanziert. Es ist ungeklärt, wie man diese Verpflichtung wahrnehmen und umsetzen wird.

Ich denke, es ist dringend an der Zeit, hier ein verbindliches Aktionsprogramm vorzulegen, das die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung in Österreich auch garantiert. Es wäre hochnotpeinlich für ein Land wie Österreich, in dieser wesentlichen Frage zum Nachzügler zu werden, was wir mittlerweile in Europa auch schon sind. Viele Staaten haben ihre Klimaschutzstrategien fertig. Ein wesentlicher Teil davon ist die Umweltförderung. Ich richte daher einen dringenden Appell an den Umweltminister und an den Finanzminister, diesem Projekt budgetär einen Vorrang einzuräumen, nicht nur aus Umweltgesichtspunkten, sondern auch aus wirtschaftspolitischen und beschäftigungspolitischen Gründen.


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