Ich freue mich daher – im Gegensatz zu Ihnen –, dieses Gesetz heute beschließen zu können, weil es ökonomisch tragfähig, ökologisch sinnvoll – dagegen können Sie nichts einwenden, dessen bin ich mir sicher! – und sozial verträglich ist. Ich freue mich, dass wir es mit diesem Gesetz geschafft haben, die berechtigte Kritik der Europäischen Union zu berücksichtigen und dieser gerecht zu werden. (Abg. Dr.
Glawischnig: Wissen Sie, wie viele Verfahren gegen Österreich anhängig sind?) – Hören Sie zu, dann werden Sie lernen! Wir haben sowohl EU-Vorgaben als auch österreichische Interessen in ein Gesetz gepackt, das einen deutlichen Rechtsfortschritt bringt. Das dürften Sie übersehen haben!Wir agieren hinsichtlich der Abfallwirtschaft, die in der Zukunft nach diesem Gesetz gestaltet sein wird, im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit. Es gilt, schädliche Einflüsse zu reduzieren, Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen gering zu halten, Ressourcen zu schonen, eine vernünftige stoffliche Verwertung zu erzielen und Abfälle so zu behandeln, dass letztendlich Abfälle zurückbleiben, die man für die kommenden Generationen gefahrlos deponieren kann. Sehr wichtig ist, dass dieses Abfallwirtschaftsgesetz nach den Grundsätzen, Abfall bestmöglich zu vermeiden, Abfall optimal zu verwerten und Abfall ordnungsgemäß zu beseitigen, gestaltet ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon mein Kollege Karlheinz Kopf gesagt hat: Wir mussten uns mit dem Abfallbegriff beschäftigen – und das war gar nicht sehr einfach –, und wir haben uns mit dem europäischen Abfallkatalog beschäftigt, und dieser europäische Abfallkatalog wird auch die Grundlage des österreichischen Rechts darstellen. Wir haben aber auch erreicht, dass österreichische Besonderheiten erhalten bleiben, weil sie einen Fortschritt darstellen. Im Besonderen ist mir sehr wichtig, dass wir die inner- und zwischenbetrieblichen Verwertungsmöglichkeiten erhalten haben, dass wir Holzspäne, Stanzabfälle, Spritzgussabfälle sowie Verfahren im Bereich der Raffinerie und den Hochofenprozess nicht gefährden, denn das ist auch im Sinne der Wirtschaft sowie im Sinne der Ökologie sinnvoll. Wichtig ist aber auch, dass wir dahin gehend Grenzen gesetzt haben, dass wir festgestellt haben, dass diese Reststoffe Produktqualität und Marktfähigkeit besitzen müssen.
Ein bundesweiter Abfallwirtschaftsplan wird erstellt, der fünfjährig fortzuschreiben ist. Abfallwirtschaftskonzepte sind verpflichtend bei Betrieben ab 20 Arbeitnehmern, Abfallbeauftragte werden installiert. Wo soll das negativ sein, bitte sehr? – Das ist alles sehr, sehr positiv!
Der elektronische Datenpool bringt mehr Transparenz und beugt dem Missbrauch vor, die Aufzeichnungspflicht der Abfallströme ist nun geregelt, was im Sinne der Ökologie, wie ich glaube, eine wichtige Sache ist. Weiters wird dabei darauf geachtet, dass den Unternehmen keine Kosten erwachsen, weil dieser elektronische Datenpool mit herkömmlichen Programmen im Bereich der Hard- und Software realisiert und umgesetzt werden kann. Daher ergibt sich auch eine bessere Kontrollmöglichkeit.
Wichtig ist mir dabei zu sagen, dass durch dieses neue Abfallwirtschaftsgesetz im Besonderen durch die Umstellung auf den europäischen Abfallkatalog für die in der Abfallwirtschaft tätigen Betriebe keine Haupt- und Nebenrechte verloren gehen, dass die Parteienrechte sowie die Anrainerrechte, wie wir bereits besprochen haben, weitestgehend erhalten bleiben, dass die Qualität und die Kontrolle verbessert werden, weil Missbrauch erschwert, die Transparenz erhöht, die Abfallvermeidung forciert, die Abfallverwertung verbessert und die Abfallbeseitigung gefahrloser möglich wird. (Abg. Dr. Glawischnig: Sagen Sie mir jetzt nur noch, dass Sie gegen eine ökologische Steuerreform sind!)
Werte Kollegin! Ich möchte Sie ersuchen: Stimmen Sie diesem guten, zukunftsweisenden und nachhaltigen Gesetz zu! – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
18.49
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.