Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 182

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18.54

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wurde schon gesagt, dass die sozialdemokratische Fraktion ihre Zustimmung zu diesem Gesetz aus Gründen eines Kompromisses geben wird, der darin besteht, dass hier ein Abfallwirtschaftsgesetz geschaffen wurde, das nach jahrelangen Vorverhandlungen durchaus – wie Bundesminister Molterer es ausgedrückt hat – als Grundlage für eine umfassende Umweltpolitik angesprochen werden kann.

Allerdings muss ich anmerken, dass dieses Gesetz vielleicht doch nicht ganz so optimal ist, wie es hätte sein können. Für eine Zustimmung reichen die wünschenswerten Verbesserungen jedoch aus, die letztlich nach vielen Verhandlungen im Gesetz ihren Niederschlag gefunden haben, und daher hat diese Zustimmung auch ihre Berechtigung.

Vor allem ist wichtig, dass eine Anpassung an die längst gültigen EU-Regelungen vorgenommen wird und damit letztlich auch die Vertragsverletzungsverfahren wegfallen werden. Wir haben nun ein einheitliches Recht für Abfallbehandlungsanlagen, und es ist ebenfalls ungemein wichtig zu wissen, dass die Wirtschaft mit einheitlichen Rahmengesetzen konfrontiert ist. Und auch das ist durchaus bedeutsam, was im Teil "Verfahrensvereinfachung" noch beigefügt wurde. Ich glaube außerdem, dass es der SPÖ gut gelungen ist, zu bewirken, dass durch die Schmälerung beziehungsweise durch den Wegfall der Anrainerrechte im Entwurf zumindest ein Teilausgleich hergestellt wird, nämlich durch die Einbeziehung des Umweltanwaltes. Ebenso ist es der SPÖ gelungen, Verbesserungen im § 14 betreffend Maßnahmen für die Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu erreichen. Auch das ist, wie ich glaube, ein wichtiger Beitrag.

Ich möchte noch einige Bemerkungen hinzufügen: Wir haben die Behandlung innerbetrieblich anfallender Reststoffe als Nebenprodukte im Sinne des Gemeinschaftsrechtes verlangt und das letztlich auch durchgebracht. Es ist sehr wichtig, dass die Verfahrensvereinfachung immer wieder angesprochen wurde. Ich halte das für ein wesentliches Element. Wesentlich ist außerdem auch, dass das bundeseinheitliche Berufsrecht für Sammler und Behandler ebenso wie für mobile Anlagen zum Ausdruck gebracht wird.

Einen besonderen wichtigen Beitrag sehe ich auch darin, dass die ALSAG-Beiträge für die Behandlung von Abfällen in der eigenen Deponie nicht gebührenpflichtig werden, denn ich halte das für einen wichtigen Anreiz für die regionalen Entsorger, Investitionen vorzunehmen.

Ich möchte auch auf die elektronische Datenregistererfassung hinweisen: Dies stellt einen besonders wirkungsvoller Beitrag zur Kontrolle dar. Ich glaube, dass man allerdings anmerken muss, dass auf die Wünsche und Vorschläge, die wir geäußert haben, dass zum Beispiel ein Bundesabfallwirtschaftsplan erstellt wird und diesbezüglich durchaus auch eine entsprechende Mitwirkung der Länder vorgesehen wäre, nicht eingegangen wurde. Ich meine, dass es ein Fehler ist, dass die Länder zwar einbezogen werden können, aber nicht mit einem entsprechenden Mitspracherecht ausgestattet sind.

Eine weitere kritische Anmerkung betrifft die Behandlungsaufträge beziehungsweise die Frage der Haftung des Liegenschaftseigentümers. Es ist bedauerlich, dass diesbezüglich auch keine klare Rechtsprechung möglich sein wird.

Abschließend zum Feststellungsverfahren: Es gibt zwar ein anlagenbezogenes Feststellungsverfahren, aber der Feststellungsbescheid kann nicht mit Berufung bekämpft werden, somit bleibt die Parteistellung des Umweltanwaltes zahnlos. – Insgesamt ist unsere Zustimmung so zu interpretieren, dass wir anerkennen, dass viele Verbesserungen enthalten sind, wenn auch nicht jenes Maß an Optimierung erreicht wurde, das durchaus auch möglich gewesen wäre. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

19.00

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Anforderungen an die Abfallwirtschaft


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